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Neue Bußgelder - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Berlin, 01.07.2008 10:38 Uhr (redaktion)

Raser, Drängler und Alkoholsünder müssen schon bald mit erheblich höheren Bußgeldern rechnen. Das Bundeskabinett beschloss dafür den neuen Bußgeldkatalog. Stark angehoben werden die Bußen für besonders schwere Verstöße, die Hauptursachen für Unfälle sind. Das Ziel: weniger Unfälle und Verkehrstote.

Jedes Jahr kommen in Deutschland immer noch 5.000 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Um diese Zahl zu senken, setzt die Bundesregierung unter anderem auf die abschreckende Wirkung von Geldbußen.

Die Erfahrung zeige, dass man es sich schon merke, "wenn empfindliche Strafen ausgesprochen werden und wenn die Fahrerlaubnis für eine Weile lang weg ist", sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee im ARD-Interview.

Die Änderungen im Einzelnen

Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Anpassung an europäisches Recht. Der Tatbestand des gewerbsmäßigen Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile, der bisher nur für nationale Genehmigungen galt, soll künftig auch für Fahrzeuge und Fahrzeugteile gelten, die nach EU-Recht zu genehmigen sind.

Dem Gesetzentwurf muss der Bundesrat zustimmen. Die Anhebung der Bußgeldobergrenzen für besonders unfallträchtige Verkehrsverstöße geht auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zurück. Dieser fand auch die Unterstützung der Innenminister- und der Finanzministerkonferenz der Länder. Die Zustimmung der Länder gilt daher als wahrscheinlich.

Mehr Kontrollen
Bundesminister Tiefensee sprach sich auch für schärfere Kontrollen aus. Dafür sind allerdings die Länder zuständig: "Das eine ist, Bußgelder anzudrohen oder erheben zu wollen, das andere ist, dass auch tatsächlich kontrolliert wird", so Tiefensee. "Die Länder sind jetzt gefordert, darüber nachzudenken, ob die Personalausstattung reicht."

 

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