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Vererbung von Immobilien in Frankreich - Veranstaltung Deutsch-Französische IHK

Nizza/Paris, 27.07.2008 18:38 Uhr (redaktion)

Thema: Vererbung von Immobilien in Frankreich mit ihren erbrechtlichen und steuerlichen Aspekten. Seminar in deutscher Sprache.

Bei dem erheblichen deutschen Immobilienbesitz in Frankreich und bei gleichzeitig völlig unterschiedlicher Rechtslage ist es sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten über das Schicksal des Grundbesitzes bei Vererbungen zu informieren und ggf. testamentarische Verfügungen zu treffen, die französischen Kriterien standhalten.

Das französische Recht ist bei der Vererbung von Immobilien zwingend anzuwenden, selbst bei Vorliegen scheinbar einwandfreier deutschrechtlicher Verfügungen, z.B. eines „Berliner Testaments“. Das kann zu einer ganz anderen Erbfolge führen, meist unter Benachteiligung des überlebenden Ehepartners, mit den entsprechenden Überraschungen und nachfolgenden Streitigkeiten unter den Erben.

Ort:
Im Hotel Westminster 27, promenade des Anglais 06000 Nizza. 18. September 2008, 14 Uhr - 18.30 Uhr

 

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