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Eigenheim-Renten-Rechner ab sofort online - Fördervorteile auf einen Blick

Altenstadt/Berlin, 05.08.2008 09:32 Uhr (redaktion)

Um die Vorteile des Eigenheimrentengesetzes griffig auf den Punkt zu bringen, hat die LBS in Zusammenarbeit mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung in Altenstadt in der Oberpfalz den LBS Eigenheim-Renten-Rechner entwickelt.

„Dieses Online-Tool erklärt in wenigen Schritten, wie die ersparte Miete das verfügbare Haushaltseinkommen erhöht – individuell für mehr als 12.000 Standorte in Deutschland“, erklärte Dr. Franz Wirnhier, Sprecher der Geschäftsleitung der LBS Bayern. Es beschreibt anhand fundierter Musterrechnungen, wie hoch die Riester-Förderung für unterschiedliche Haushaltstypen ausfallen kann. Zudem vergleicht es die exemplarisch berechnete monatliche Riester-Steuer im Ruhestand mit der individuell ermittelten ersparten Miete, also der eigentlichen Eigenheimrente.

„Anders als bei der Eigenheimzulage lassen sich bei der Eigenheimrente die geldwerten Vorteile nicht pauschal darstellen“, betonte der LBS-Chef. Sie hängen vom Einzelfall ab, von der Dauer des Spar- und Tilgungsprozesses, von der Verzinsung der Anlage- und Kreditprodukte sowie von der Entwicklung des Einkommens und der persönlichen Steuersätze. Der LBS-Eigenheim-Renten-Rechner zeigt beispielhaft auf, welche Beträge dabei zusammenkommen können.

Der Gesamteffekt der Förderung kann mehrere zehntausend Euro ausmachen, weil sie zu mehr Eigenkapital führt und den Kreditbedarf beziehungsweise den Tilgungsaufwand deutlich reduziert. Aufgestockt wird dieser „Reinerlös“ durch das eigentliche Ziel der Altersvorsorge mit den eigenen vier Wänden: die ersparte Miete im Ruhestand. Wirnhier zeigte sich überzeugt, dass der LBS-Eigenheim-Renten-Rechner eventuelle Vorbehalte wegen der nachgelagerten Besteuerung zerstreut: „Der Rechner weist nach: Die Riester-Steuer bezahlt man mit einem Bruchteil der ersparten Miete.“

Unter www.eigenheim-renten-rechner.de ist das neue Internet-Angebot der Landesbausparkassen ab sofort online.

(Quelle: Institut für Vorsorge und Finanzplanung)

 

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