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Verbraucherschützer weisen auf Druckmittel mit der Schufa hin

Potsdam, 20.08.2008 15:31 Uhr (redaktion)

In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg beschweren sich zunehmend Betroffene, die Mahnschreiben von Firmen mit Drohung eines Schufa-Eintrages erhalten, falls die geforderte Summe nicht bezahlt werden sollte.

„Oftmals handelt es sich dabei um unseriöse Firmen oder Inkassodienste, die gar nicht Mitglied der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) sind“, warnt Erk Schaarschmidt, Jurist bei der Verbraucherzentrale und klärt auf: „In diesem Falle brauchen keine Eintragungen bei der Schufa gefürchtet zu werden.“ Anders sei es hingegen, wenn das Inkassounternehmen tatsächlich Mitglied der Schufa ist, so Schaarschmidt weiter. Dann könne in einer Zahlungserinnerung auf einen Schufa-Eintrag hingewiesen und dies dann auch veranlasst werden, wenn die Forderung fällig ist und diese vom Verbraucher auch nicht bestritten wurde.

Die Schufa hat laut eigenem Bekunden ca. 4.500 Mitgliedsunternehmen, die Datensätze an die Schufa liefern und abrufen, wenn die entsprechende Schufa-Einwilligungsklausel zur Datenübermittlung vom Verbraucher gegenüber dem Vertragspartner akzeptiert wurde. Mitglieder der Schufa sind Telekommunikationsunternehmen, Versandhäuser, Banken, große Wohnungsgesellschaften, Energieversorger, Inkassounternehmen und andere. Auch für diese Unternehmen gilt, dass ein negativer Eintrag bei der Schufa unter anderem erst erfolgen darf, wenn die Forderung fällig und unbestritten ist. Beim Verdacht einer falschen Eintragung sollten sich Verbraucher an das betreffende Unternehmen und an die Schufa wenden. Beschwert sich der Verbraucher bei der Schufa direkt (z.B. unter www.meineschufa.de), so werden Fehlmeldungen in der Regel unverzüglich und kostenfrei behoben.

Verbraucher können bei der Schufa und anderen Auskunfteien, derzeit leider oft nur kostenpflichtig, generell über ihre gespeicherten Daten Auskunft verlangen. Nach dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes soll dies zukünftig zumindest einmal im Jahr für Verbraucher kostenlos sein.
Die immer wieder für Verärgerung sorgenden Kreditverteuerungen durch das Einholen unterschiedlicher Kreditkonditionen sollen demnächst ebenfalls der Vergangenheit angehören. Denn es sollen nur noch Datenübermittlungen an die Auskunfteien zulässig sein, wenn ein Kreditvertrag tatsächlich abgeschlossen wurde.
Insgesamt schätzt Schaarschmidt die geplanten Verbesserungen für Verbraucher aber eher als mager ein: „Der durchleuchtete Kunde erfährt auch künftig nicht, welche Faktoren für die Bonitätsberechnungen der Anbieter ausschlaggebend sind!“

Lesen sie hier auch einen weiteren Bericht zum Thema Schufa.

Individuellen Rat erhalten Betroffene:
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) – sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend).

 

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