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Managementtipp: In Belgien gezahlte Mehrwertsteuer jetzt zurückfordern!

Köln/Berlin, 03.09.2008 10:25 Uhr (redaktion)

Deutsche Firmen, die sich in Belgien gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen möchten, sollten ihre Unterlagen bis zum 30. September einreichen. Darauf macht das "Koordinationsbüro Umsatzsteuer International" (KUI) aufmerksam.

Die bei der Geschäftsstelle der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) Belgien/Luxemburg in Köln angesiedelte Koordinierungsstelle führt die Abwicklung sämtlicher Mehrwertsteuer-Rückerstattungsanträge in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Island, Kanada und der Schweiz durch.

ns Leben gerufen wurde das KUI auf Initiative der AHKs Belgien/Luxemburg, Frankreich, Großbritannien, Irland, Polen, Portugal, Schweiz und Spanien, weil viele vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen hierzulande gar nicht wissen, dass sie sich die im europäischen Ausland gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen können.

Oder aber ihnen ist das Prozedere zu kompliziert; schließlich variieren die erstattungsfähigen Ausgaben je nach Land, und der entsprechende Antrag muss in der jeweiligen Sprache bei der zentralen Erstattungsbehörde des Landes gestellt werden.

Mit Hilfe des KUI wird die Sache einfach: Das Koordinationsbüro bietet erste Informationen und nimmt zentral die Anträge an, die dann an erfahrene AHK-Sachbearbeiter im jeweiligen Land weitergeleitet und dort bearbeitet werden.

Die AHKs vor Ort beraten, übermitteln die benötigten Formulare, helfen beim Ausfüllen, überprüfen Rechnungen und Dokumente, reichen den Antrag in der jeweiligen Landessprache bei der zuständigen Behörde ein und stehen dieser bei Rückfragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

In den meisten EU-Ländern gilt eine Antragsfrist von sechs Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer fällig geworden ist. Um eine fristgerechte Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Firmen ihre Unterlagen jedoch spätestens bis zum 30. April nach Ablauf des Referenzjahres beim KUI in Köln einreichen.

Belgien ist mit einer Antragsfrist von drei Jahren ein Sonderfall. Hier wünscht sich das KUI, dass die Unterlagen spätestens bis zum 30. September des Jahres vorliegen, in dem der Antrag gestellt werden muss.

(Quelle: DIHK)

http://www.erstattung.mwst-international.ahk.de/

 

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