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Einlagensicherung der Banken - es gibt durchaus Grenzen

Düsseldorf, 10.09.2008 10:06 Uhr (redaktion)

Bankenpleiten sind kein Tabu mehr. Manche versprechen hohe Renditen. Die Verbraucherzentrale NRW mahnt zur Vorsicht: Viele Banken bieten nur bis 20.000 Euro ausreichenden Einlagen-Schutz Parex-, ICICI- und Kaupthing- Bank - viele Geldinstitute buhlen mit attraktiven Zinsen um das Geld deutscher Anleger.

Dass auch in Deutschland eine Bankenpleite vorkommen kann, zeigt die Insolvenz der Weserbank in Bremen, die im April von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen Überschuldung geschlossen wurde. Glück für die Kunden: Das Institut war Mitglied im Bundesverband deutscher Banken (BdB). Und dessen Einlagensicherungsfonds entschädigt die Sparer bis zu einer Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals pro Anleger. Bei der vergleichsweise kleinen Weserbank liegt dieses Limit immerhin bei 1,8 Millionen Euro.

Allerdings greifen die deutschen Sicherungssysteme der Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken nur, wenn das Geldinstitut seinen Hauptsitz in Deutschland hat. Liegt der Stammsitz im Ausland, ist im Fall einer Bankenpleite die dortige Finanzaufsicht zuständig. Dem deutschen Recht unterliegen viele Niederlassungen ausländischer Finanzkonzerne wie Citibank, ING-DiBa oder Santander-Direktbank, die als rechtlich eigenständige Gesellschaft in Deutschland firmieren und Mitglied im BdB sind.

Seit einiger Zeit drängen jedoch vermehrt kleinere ausländische Banken auf den deutschen Markt, um mit oft hochverzinsten Tagesgeld- und Sparangeboten Anleger zu gewinnen. Weil die Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH nach deutschem Recht teuer und aufwändig ist, verzichten diese Institute auf die juristisch selbstständige Tochtergesellschaft in Deutschland und eröffnen lediglich unselbstständige Niederlassungen.

So etwa die türkisch-niederländischen Banken wie Credit Europe Bank (vormals Finansbank) oder Demir Halk Bank: Diese Institute operieren von den Niederlanden aus und unterliegen der dortigen Einlagensicherung. Damit sind Sparguthaben von Kunden bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Anleger in vollem Umfang abgesichert, für weitere 20.000 Euro gilt ein Selbstbehalt von zehn Prozent. Im Falle einer Bankenpleite müssten sich die Kunden direkt an die niederländische Zentralbank wenden, die gleichzeitig als Anlaufstelle für die Einlagensicherung fungiert.

Deutlich weniger Sicherheit gibt es bei der Advanzia Bank, die ihre Wurzeln in Norwegen hat und ihr Deutschlandgeschäft von Luxemburg aus betreibt. Dort liegt die Sicherungsgrenze bei 20.000 Euro. Im fernen Island sichert die dort beheimatete und in Deutschland als Tages- und Festgeldanbieter aktive Kaupthing-Bank die Einlagen ihrer Kunden ab, wo umgerechnet bis zu 20.887 Euro pro Anleger ohne Selbstbehalt abgesichert sind.

Andere Auslandsbanken betreiben in Deutschland zwar nur eine unselbstständige Niederlassung, haben sich aber auf freiwilliger Basis dem Einlagensicherungssystem des BdB angeschlossen. So . rmiert die Parex- Bank als Aktiengesellschaft lettischen Rechts, bietet jedoch ihren Direktbank-Kunden in Deutschland den Schutz der Privatbanken- Einlagensicherung: Ohne Selbstbehalt sind maximal 1,5 Millionen Euro pro Anleger abgesichert. Den gleichen Schutz bietet die indisch-britische ICICI Bank durch ihre BdB-Mitgliedschaft.

Dagegen ist umfassende Sicherheit bei deutschen Privatbanken nicht immer garantiert – denn die Mitgliedschaft im BdB ist für private Geldinstitute kein Muss. Wenn eine Bank weder als Sparkasse noch als Genossenschaftsbank firmiert und auf die BdB-Mitgliedschaft verzichtet, greift nur der gesetzliche Mindestschutz für Sparer. Und der ist eher dürftig: Maximal 20.000 Euro sind bei einem Selbstbehalt von zehn Prozent gesichert.

Obwohl nur wenige Banken ihren Sparern die Sicherheit der großen Feuerwehrfonds vorenthalten, gab es in diesem Kreis in den vergangenen Jahren in Deutschland die meisten Bankenpleiten: Die Privatbank Reithinger, die Berliner BkmU-Bank und die BFI Bank – inzwischen allesamt pleite – boten nur die gesetzliche Mindestsicherung. Klarheit finden Verbraucher im Zweifelsfall in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wo üblicherweise der letzte Passus Aufschluss über die Höhe der Einlagensicherung gibt.

(Quelle: Verbraucherzentrale NRW. Stand: 04.09.2008)

 

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