Karlsruhe, 10.09.2008 14:34 Uhr (redaktion)
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die Abschaffung der Pendlerpauschale verteidigt. Dies sei eine politische und nicht eine verfassungsrechtliche Frage, sagte er vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Ein "Grundrecht auf die Entfernungspauschale" sei nicht mit dem Ziel vereinbar, die Steuern zu vereinfachen. Zudem erinnerte Steinbrück an das Ziel der Bundesregierung, den früher verfassungs- und europarechtswidrigen Bundeshaushalt zu konsolidieren. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte vier Klagen gegen die Streichung der Pendlerpauschale.
Die Kläger wenden sich dagegen, dass Wegekosten zur Arbeit seit dem Steuerjahr 2007 nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer steuermindernd anerkannt werden. Drei vorlegende Gerichte, darunter der Bundesfinanzhof, halten dies für verfassungswidrig. Der Vorsitzende Richter, Vizepräsident Andreas Vosskuhle, kündigte an, das Bundesverfassungsgericht werde weder darüber entscheiden, "wie ein gerechtes Steuersystem aussieht", noch "ob die alte Pendlerpauschale wieder eingeführt werden muss". Es gehe allein darum, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz und insbesondere dem Gleichheitssatz vereinbar sei.
Steinbrück argumentierte, dies sei der Fall. Mit der Härteregelung für Fernpendler sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich berücksichtigt worden. Schon früher hätten die meisten Arbeitnehmer keinen Vorteil der Abzugsfähigkeit von Wegekosten gehabt, weil ihre berufsbedingten Ausgaben, die sogenannten Werbungskosten, nicht über dem Arbeitnehmerfreibetrag von 920 Euro lagen.
Demgegenüber argumentierten die Anwälte der Kläger, die Wegekosten zur Arbeit seien eindeutig beruflich veranlasst. Daher verstoße die Neuregelung gegen den Grundsatz, die Steuern nach der Leistungsfähigkeit zu erheben. Es sei "realitätsfern, dass alle Arbeitnehmer vor ein Werkstor ziehen". Erst recht sei dies bei Ehepaaren ausgeschlossen, die in verschiedene Richtungen pendeln. Gleiches gelte für Auszubildende, die Familie, Arbeit und Berufsschule unter einen Hut bringen müssen.
Das Existenzminimum der Berufstätigen sei nicht gewährleistet, der Gleichheitssatz und in bestimmten Fällen auch der Schutz von Ehe und Familie seien verletzt, hieß es in der Begründung der Kläger. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bis zum Jahresende erwartet. Bis dahin blieben Steuerbescheide auch ohne Antrag bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig.
(AFP)
(Foto: Bundesverfassungsgericht)
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