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DIHK Thema der Woche: Datenklau – ein Grund für neue Gesetze?

Berlin, 13.09.2008 10:33 Uhr (redaktion)

Die Aufregung der letzten Wochen über den verantwortungslosen Umgang mit personenbezogenen Daten war groß. Missbrauch von persönlichen Angaben bei Call Centern und bei anderen Unternehmen konnte nachgewiesen werden, und die Bürger waren zu Recht empört. Keiner ist sich noch sicher, ob Daten tatsächlich nur so weitergegeben werden, wie es die Datenschutzgesetze vorschreiben.

In Deutschland gibt es im Datenschutz eine ausgewogene Teilung der Verantwortung: Die Selbstverantwortung der Wirtschaft besteht in Person der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die innerbetrieblich die Einhaltung der Gesetze zu überwachen haben. Daneben besteht die Verantwortung des Staates in Form von Aufsichtsbehörden. Beide Institutionen müssen gestärkt werden, wenn der Datenschutz tatsächlich funktionieren soll. Wesentliche Verantwortung trägt aber jeder Bürger selbst, denn er allein entscheidet, welche Daten er z. B. ins Internet einspeist oder etwa bei Preisausschreiben preisgibt.

Reaktion der Politik
Wie der Pawlow’sche Reflex beim Hund, hatte die Politik nichts Eiligeres zu tun, als nach schärferen Gesetzen zu rufen. Dabei handelt es sich – wie so häufig – um ein Vollzugsdefizit, nicht um ein Gesetzesdefizit. Käme der Staat seiner Aufsichtspflicht intensiver nach, wäre eine neue gesetzliche Regelung überflüssig. Stattdessen plant die Politik: Jeder soll künftig ausdrücklich seine Einwilligung in die Weitergabe seiner Daten geben müssen. Das klingt erstmal einleuchtend, hat für die Wirtschaft allerdings fatale Folgen: Insbesondere dem Direkthandel wird die kundenspezifische Ansprache immens erschwert. Viele Kunden werden ihre Einwilligung nicht geben, so dass gezielte Marketingaktionen nicht mehr möglich sind. Damit muss die Mehrzahl der sich an das Gesetz haltenden Unternehmen nun die Suppe mit denjenigen auslöffeln, die die Datenweitergabe in Mísskredit gebracht haben.

Sicht der Wirtschaft
Kriminelle Machenschaften Einzelner dürfen nicht dazu führen, die Balance zwischen dem notwendigen Schutz der Verbraucher und den berechtigten Interessen der Wirtschaft zu zerstören. Neue Regelungen zur Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht notwendig, zumal nationale Verschärfungen nur zu Adresskäufen im Ausland führen würden – Datenverarbeitung und Datenweitergabe ist schon heute ein internationales Geschäft. Auch neue Gesetze helfen nichts, wenn ihre Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert wird. Die Lösung kann also nur eine bessere staatliche Aufsicht sein, die auch ihrer Aufgabe der Beratung der Unternehmen umfänglicher nachkommen müsste. Notwendig ist zudem eine Stärkung der Sensibilität und Eigenverantwortung der betroffenen Bürger. Sie allein haben es letztlich in der Hand, wie viele Daten sie von sich im Internet oder bei der Teilnahme an Preisausschreiben offenbaren wollen.

Annette Karstedt-Meierrieks, DIHK Berlin

 

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