Frankfurt/Main, 23.09.2008 10:59 Uhr (redaktion)
Die deutsche Investmentbranche fordert bessere steuerliche Regelungen für Fondssparer, die langfristig vorsorgen, und begründet das mit Verzerrungen, die ab 2009 durch die Abgeltungsteuer entstehen.
„Wenn die Abgeltungsteuer gerade Fondssparer mit geringerem und durchschnittlichem Einkommen benachteiligt, ist dies nicht akzeptabel“, sagt Dr. Wolfgang Mansfeld, Präsident des BVI Bundesverband Investment und Asset Management, vor Journalisten in Paris. Das Jahressteuergesetz 2009 böte nun Gelegenheit, dies zu korrigieren. Der Weg sei einfach: „Wertzuwächse sollten bei einer Spardauer von mindestens 12 Jahren und einem Mindestalter des Sparers von 60 Jahren bei der Auszahlung einheitlich zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden“, empfiehlt Mansfeld und orientiert sich dabei an den Bedingungen für Lebensversicherungen.
Ein Steuerzahler mit einem Einkommensteuersatz von 25 Prozent zahle künftig für 1.000 Euro Wertsteigerung seiner Altersvorsorge 250 Euro Abgeltungsteuer, wenn er mit Investmentfonds für das Alter vorgesorgt hat. Würden die für langfristiges Versicherungssparen geltenden Regelungen angewendet, betrage die Steuer auf 1.000 Euro dagegen nur die Hälfte, nämlich 125 Euro (persönlicher Steuersatz auf den halben Wertzuwachs). „Ordnungspolitisch, steuerpolitisch und verbraucherpolitisch wäre es richtig, die Fondssparer bei gleichen Bedingungen – Mindestalter bei Auszahlung 60 Jahre und 12 Jahre Spardauer – nicht zu benachteiligen“, so der BVI-Präsident.
Von einer Gleichbehandlung würden vor allem Durchschnitts- und Geringverdiener profitieren. Je niedriger der persönliche Steuersatz, desto mehr falle die unterschiedliche Behandlung ins Gewicht. „Je 1.000 Euro Bemessungsgrundlage wird der Durchschnittsverdiener mit einem Steuersatz von 25 Prozent um 125 Euro entlastet, während der Spitzenverdiener bei einem Steuersatz von 45 Prozent um 25 Euro entlastet wird“, zeigt Mansfeld auch die sozialpolitische Komponente des Vorschlags auf. Laut BVI gibt es in Deutschland rund 14 Millionen Investmentfonds-Sparverträge, von denen viele der privaten Altersvorsorge dienen.
Steuerausfälle seien durch die Gleichbehandlung der Investmentfondsanlage mit Lebensversicherungen nicht zu erwarten – im Gegenteil. Denn viele Fondssparer würden bei steuerlicher Ungleichbehandlung ab 2009 in Lebensversicherungen ausweichen, um der Abgeltungsteuer zu entgehen.
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