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Ratgeber Steuererklärung für Rentner - Pflichten werden häufig verkannt

Berlin, 30.09.2008 14:44 Uhr (redaktion)

Millionen von Rentnern haben Nachholbedarf. Für die vergangenen Jahre fehlen noch zahlreiche Steuererklärungen. Selbst Ruheständler, die am Ende gar keine Steuern zahlen müssen, sind oft in der Pflicht. Finanztest sagt, was zu tun ist und wie sich Ärger verhindern lässt.

Wer trotz Erklärungs- und/oder Steuerpflicht nichts tut, lebt gefährlich. Die neuen Steueridentifikationsnummern geben den Finanzbehörden zusätzliche Möglichkeiten, Sündern auf die Spur zu kommen. Gesetzliche und private Rentenversicherungen, Versorgungswerke und Pensionskassen müssen ihre Leistungen an die Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin melden. Wer solche Leistungen erhalten hat ohne eine Steuererklärung abzugeben, muss mit Ärger rechnen.

Wer sicher sein will, muss klären, ob er für Jahre ab 2005 eine Erklärung nachzuholen hat. Betroffen sind vor allem Ruheständler mit entweder hohen oder verschiedenen unterschiedlichen Einnahmen. Finanztest bietet in Heft 10/2008 oder online eine detaillierte Checkliste zur Prüfung der Steuerpflicht.

Wer seine Steuererklärung abzugeben versäumt hat, sollte dies schleunigst nachholen - ohne weiteren Kommentar. Wer etwas von „Selbstanzeige“ schreibt oder die Verspätung zu erklären versucht, erhöht das Risiko unangenehmer Nachfragen oder gar Ermittlungen. Ohne weitere Angaben hingegen wird die Behörde die verspätete(n) Steuerklärung(en) meist ohne weiteren Ärger akzeptieren.

Mehr Informationen erhalten Sie hier

(Quelle: test.de)
(Foto: pixelio;Rolf van Melis)

 

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