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Gesetzentwurf sieht höhere Geldstrafen für Topverdiener vor

Berlin, 15.10.2008 12:19 Uhr (redaktion)

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen. Danach soll das Gericht künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20 000 Euro - statt wie bisher 5000 Euro - verhängen können.

"Mit dem Vorschlag stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt. Nach unserem Tagessatzsystem soll eine Geldstrafe einen Täter mit einem sehr hohen Einkommen genauso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener. Übersteigt das tägliche Nettoeinkommen aber die derzeit geltende Obergrenze von 5000 Euro, ist diese sogenannte Belastungsgleichheit nicht mehr gewährleistet", äußert sich Bundesjustizministerin Zypries zum Gesetzwentwurf.

Nach dem Tagessatzsystem wird die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat wider. Das Gericht kann bei einer Einzeltat maximal 360 und bei mehreren Taten maximal 720 Tagessätze verhängen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes bemisst sich hingegen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Ein Tagessatz entspricht daher in der Regel dem Nettoeinkommen, das dem Täter durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Die Tagessatzhöhe liegt seit 1975 unverändert bei max. 5000 Euro. Aus der vorgesehenen Vervierfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig ein Betrag von 7,2 Millionen Euro bei einer Einzeltat und 14,4 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden kann; die bisherigen Höchstgrenzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen Euro.

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, deren Einkommen deutlich über der geltenden Tagessatzhöchstgrenze von 5.000 Euro liegt, mehr als verachtfacht. So hatten 1974 lediglich 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkünfte von 10 Millionen DM oder mehr, während der in etwa vergleichbare Eurobetrag von 5 Millionen Euro, der einem Tagesbruttoeinkommen von fast 14.000 Euro entspricht, im Jahr 2003 bereits von 719 Steuerpflichtigen erreicht oder überschritten wurde.

"Auch wenn Täter mit einem derart hohen Einkommen vor allem im Bereich der Wirtschaftskriminalität in Betracht kommen, schaffen wir kein Sonderrecht für Wirtschaftskriminelle. Wir wollen vielmehr alle Straftäter mit Spitzeneinkommen treffen, also auch beispielsweise den Autofahrer, der durch dichtes Auffahren und Drängeln andere Verkehrsteilnehmer nötigt", erklärte Zypries.

(Foto: pixelio)

 

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