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Krankentagegeld für freiwillig GKV-Versicherte fällt 2009 weg

Freiburg, 17.10.2008 09:14 Uhr (redaktion)

Mit Beginn des Jahres 2009 erhalten Selbstständige und Freiberufler kein Krankentagegeld mehr, wenn sie freiwillig in der GKV versichert sind schreibt Haufe Finanzdienstleister.

Demnach sei dies eine wenig beachtete Konsequenz der Gesundheitsreform, dass zum 31. Dezember 2008 die Krankentagegeldzahlung für freiwillig in der GKV versicherte Selbstständige entfällt. Laut den Krankenkassen besteht keine Informationspflicht gegenüber den Betroffenen.

Als Alternative bieten zahlreiche Kassen neue Wahltarife gegen eine zusätzliche Prämie an. Die Höhe dieser Prämie wird erst zum Ende des Jahres 2008 bestimmt. Die Bindefrist beträgt drei Jahre. In diesem Zeitraum ist ein Wechsel in eine andere gesetzliche oder private Versicherung ausgeschlossen.

Eine Krankentagegeldzahlung wird dann für max. 78. Wochen gewährt. Der freiwillig Versicherte hat nur ein Krankentagegeldanspruch auf sein tatsächliches Arbeitseinkommen. Zur Beitragsberechnung werden alle Einkunftsarten hinzugezogen. Für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gilt dann der bundesweit einheitliche, so genannte ermäßigte Beitragssatz.

(Quelle: Haufe Finanzdienstleister)
(Foto: pixelio;pixelvun)

 

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