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Anlegerklage gegen Sparkasse Frankfurt - Vergleich abgelehnt

Frankfurt/Main, 25.10.2008 11:00 Uhr (redaktion)

Das Landgericht Frankfurt hat über die erste Anlegerklage gegen ein Kreditinstitut, das Lehman-Zertifikate empfohlen hatte, verhandelt.

Ein älteres Ehepaar verlangt von der Frankfurter Sparkasse 1822 die Rückabwicklung eines Wertpapiergeschäfts in einem Volumen von 12.000 Euro. Nach Angaben ihrer Anwälte habe ihnen die Sparkasse die Papiere verkauft, ohne auf die Möglichkeit des Totalverlusts hinzuweisen. Auch die hohen Provisionen von Lehman an die Sparkasse seien den Erwerbern nicht genannt worden.

Die Klägeranwälte griffen insbesondere den von der Sparkasse aufgelegten Verkaufsprospekt an, der im Gesamteindruck nicht ausreichend auf die mit dem Investment verbundenen Risiken hinweise.

Der Anwalt der Sparkasse räumte ein, dass der Berater in dem Verkaufsgespräch im Dezember 2006 mündlich nicht auf die Möglichkeit des Totalverlusts hingewiesen hat. Die Hinweise im Prospekt seien aber ausreichend.

Zu einem Vergleich mit den Anlegern war die Sparkasse nicht bereit. Das Institut bestehe auf einem Urteil, sagte der Sparkassenanwalt vor dem Landgericht Frankfurt.

(Quelle: Haufe Finanzdienstleister)
(Foto: pixelio)

 

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