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BVI erklärt die Aussetzungen der Anteilrücknahme bei Offenen Immobilienfonds

Frankfurt/Main, 29.10.2008 17:30 Uhr (redaktion)

Die vorübergehenden Aussetzungen der Anteilrücknahme bei einigen Offenen Immobilienfonds in den vergangenen Tagen erfolgten allein zum Schutz der Anleger und stellen deren Gleichbehandlung sicher, erläutert der BVI Bundesverband Investment und Asset Management.

Die Aussetzungen erfolgen nicht aufgrund einer Krise des Produkts Offene Immobilienfonds, sondern sind Folge der gegenwärtigen Finanzkrise und des damit verbundenen Verhaltens größerer Anleger und Vermögensverwalter, die infolge der Marktverwerfungen Liquidität beschaffen mussten. Dementsprechend sind Offene Immobilienfonds, in denen vorwiegend Privatanleger als Direktanleger investiert sind, kaum betroffen.

Der Gesetzgeber hat im Investmentgesetz die Möglichkeit zur Rücknahmeaussetzung geschaffen, die sich bereits bei der Aussetzung der Rücknahme einiger Offener Immobilienfonds vor knapp drei Jahren bewährt habe, da den Anlegern hieraus seinerzeit keine Nachteile entstanden waren. „Für Anleger nicht betroffener ist“, sagt BVI-Präsident Dr. Wolfgang Mansfeld. Gerade Anleger von Offenen Immobilienfonds sind in diesen turbulenten Zeiten gut aufgestellt. Während fast alle Anlageklassen wie Aktien, Rohstoffe oder auch Anleihen, teils massive Einbrüche hinnehmen mussten, weisen Offene Immobilienfonds ohne jedes Emittentenrisiko auf Jahressicht im Schnitt eine Rendite von 5,1 Prozent aus – bei sehr geringen Schwankungen. Gerade im gegenwärtigen Marktumfeld sind Offene Immobilienfonds damit für sicherheitsorientierte Anleger ein attraktives Anlageprodukt.

(Quelle: BVI)

 

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