Berlin, 10.11.2008 11:02 Uhr (redaktion)
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt vom kommenden Jahr an 2,8 Prozent. Das hat das Bundeskabinett im Oktober beschlossen. Das ist mehr als eine Halbierung des Satzes von vor zwei Jahren, als der Satz noch bei 6,5 Prozent lag.
Diese Senkung für die Dauer von anderthalb Jahren regelt die Bundesregierung mit einer Rechtsverordnung. Mit dieser Regelung kann die Bundesregierung den Satz wieder geringfügig auf bis zu der gesetzlich beschlossenen Höhe von 3 Prozent anheben, wenn dies erforderlich ist.
Beitragszahler entlasten
Mehr Netto vom Brutto ist das Ziel. Und das schafft die Absenkung des Beitragssatzes. Sie entlastet die Beitragszahler jedes Jahr um mindestens 28 Milliarden Euro.
Möglich ist diese Absenkung dadurch, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Vergleichszeitraum wieder auf über 27 Millionen Personen angestiegen ist. Möglich ist dies auch dadurch, dass der Arbeitsmarkt wieder mehr Arbeitskräfte nachfragte. Diese kamen teilweise aus der Stillen Reserve. Darunter fallen erwerbsorientierte, aber nicht arbeitslos gemeldete Personen. Teilweise konnten aber auch mehr Arbeitsuchende vermittelt werden.
14,5 Milliarden Euro Rücklage
Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die effizientere Vermittlung durch die Arbeitsagenturen schlagen sich entsprechend in den Finanzen der Bundesagentur für Arbeit nieder. Ende September summierten sich deren Rücklagen auf bereits 14,5 Milliarden Euro.
Mit der Absenkung des Satzes wird diese "Dividende" an die Beitragszahler quasi zurück gezahlt. Und sollte sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt wegen der Finanzmarktlage verschlechtern, bleibt die Bundesagentur gleichwohl solide finanziert.
Lohnnebenkosten weiter unter 40 Prozent
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Lohnnebenkosten unter 40 Prozent zu halten. Dank guter Konjunktur und eingeleiteter Reformen ist ihr dies mit den paritätisch zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen auch gelungen. Diese liegen derzeit bei 39,16 Prozent, ab dem kommenden Jahr bei 39,25 Prozent. Ursächlich für diese geringe Erhöhung ist dann der neue Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung.
(Foto: pixelio)
» Zur Startseite von Finanzen Markt & Meinungen