Brüssel, 11.11.2008 08:42 Uhr (redaktion)
Am 1. November sind neue Luftverkehrsvorschriften in Kraft getreten. Sie regeln unter anderem Fluggenehmigungen und die Überwachung der Fluggesellschaften.
Die Fluggesellschaften werden außerdem verpflichtet, die Preise für Flugtickets einschließlich aller Steuern und Abgaben anzugeben. Flugreisende in der EU können sich so über den tatsächlichen Endpreis eines Fluges informieren und Angebote vergleichen.
Darüber hinaus wird die preisliche Diskriminierung von Reisenden aufgrund ihres Wohnsitzes untersagt.
Flughafengebühren vereinheitlicht
Das Europäische Parlament (EP) hat eine Richtlinie über Flughafengebühren verabschiedet. Danach müssen Flughafenbetreiber künftig die Fluggesellschaften konsultieren, bevor sie die Gebühren für die Nutzung ihrer Infrastruktur festlegen. Beide Parteien müssen sich gleichzeitig auf bestimmte Dienstleistungen verständigen. Da die neue Regelung ein einheitliches und transparentes Verfahren zur Berechnung der Gebühren festlegt, ist sie auch für den Fluggast von Vorteil. Überzogene Flughafengebühren wird es danach nicht mehr geben.
Die Richtlinie gilt für Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Passagieren im Jahr, sowie dem Flughafen in jedem Mitgliedstaat mit den meisten Fluggastbewegungen. In Deutschland fallen unter die Richtlinie: Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, München und Stuttgart. In Deutschland fallen circa zwei Milliarden Euro Flughafengebühren pro Jahr an.
Regelungen beim Timesharing verbessert
Das Europäische Parlament hat neuen Regelungen für das sogenannte Timesharing für Urlauber zugestimmt. Die zeitweise Nutzung von Ferienanlagen, Hausbooten und Wohnmobilen ist nun EU-weit verbindlich zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher geregelt. Dazu gehören standardisierte Formulare, klare Widerspruchs- und Rücktrittsregelungen und Zahlungsbestimmungen.
(Quelle: Bundesregierung)
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