Düsseldorf, 18.11.2008 17:17 Uhr (redaktion)
Die Verbraucherzentrale aktualisiert neue Erkenntnisse und stellt diese betroffenen Bankkunden der isländischen Kaupthingedge-Bank zur Verfügung.
Besonderheit bei Partnerkonten: Läuft ein Konto auf zwei Kontoinhaber, beispielsweise auf beide Eheleute, dann sollte jeder der Partner einen eigenen Antrag auf Erstattung stellen. Das ist die formale Voraussetzung, dass jeder der beiden Kontoinhaber aus dem isländischen Einlagensicherungsfonds den Betrag von 20.887 Euro erhalten kann.
(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)
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