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FDP will Aktiengesetz hinsichtlich der Wahl des Vorstandsvorsitzenden ändern

Berlin, 19.11.2008 11:26 Uhr (redaktion)

Die Wahl eines früheren Vorstandsvorsitzenden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats eines kapitalmarktorientierten Unternehmens soll nach Ansicht der FDP-Fraktion erst nach einer Frist von drei Jahren erfolgen können.

Dafür plädieren die Liberalen in einem Antrag (16/10885). Dafür sei das Aktiengesetz entsprechend zu ändern. Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, für den früheren Vorstandsvorsitzenden bestünde oftmals eine Interessenkollision. Durch einen solchen Wechsel würden die Überwachungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktion des Aufsichtsrates von Unternehmen "belastet, beeinträchtigt und geschwächt".

Um eine effiziente Unternehmenskontrolle und einen eventuell erforderlichen Strategiewechsel nicht zu verzögern oder gar zu verhindern, sei dieser Schritt erforderlich. Die FDP-Fraktion spricht sich außerdem dafür aus, die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person auf maximal fünf Handelsgesellschaften begrenzt wird. Gegenwärtig sind es bis zu 15 Mandate. Um eine solche "Ämterhäufung" zu verhindern und zu gewährleisten, dass das einzelne Mandat noch "mit der notwendigen Sorgfalt ausgeübt" werden könne, sei eine solche Änderung geboten, so die Liberalen.

Ferner schlägt die FDP vor, die Mitglieder der Aufsichtsräte auf maximal 12 zu begrenzen. Sie begründet die Forderung damit, die deutschen Aufsichtsräte seien mit bis zu 21 Mitgliedern vor allem im internationalen Vergleich sehr groß. Eine solche große Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern erschwere offene Diskussionen und zügige Entscheidungen. Insofern sei vielfach die Effizienz der Aufsichtsgremien allein schon durch deren Größe gemindert.

(Quelle: Bundestag)

 

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