Berlin, 20.11.2008 10:47 Uhr (redaktion)
Die Bundesregierung wird den Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2009 auf 3.864 Euro erhöhen. Denn das Existenzminimum eines Kindes ist mit dem bisherigen Freibetrag von 3.648 Euro nicht mehr gesichert. Das ist ein Ergebnis des Existenzminimumberichts der Bundesregierung.
Der Bericht bestätigt damit die steuerpolitische Linie der Bundesregierung. Sie hatte bereits in ihrem Entwurf zum Familienleistungsgesetz vom 15. Oktober eine Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Kinder vorgesehen, von 3.648 Euro auf 3.840 Euro im Jahr.
Die Bundesregierung wird nun den Kinderfreibetrag um weitere 24 Euro anheben. Diese Änderung wird in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum Familienleistungsgesetz eingebracht.
Zusammen mit dem Steuerfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird die Steuerfreistellung für jedes Kind auf 6.024 Euro erhöht.
Mehr Kindergeld ab dem 1. Januar 2009
Das Familienleistungsgesetz sieht außerdem die Erhöhung des Kindergeldes vor:
Deshalb enthält das Familienleistungsgesetz ein so geanntes Schulbedarfspaket für hilfebedürftige Schüler. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen werden stärker gefördert.
(Foto: PIXELIO)
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