Statement des DIHK. Gewerbeamt, Tiefbauamt, Finanzamt, Bauamt und noch mehr – bis zu elf Ämter muss ein Restaurantgründer z. B. in Berlin aufsuchen, bevor er rechtlich sicher starten kann. Damit soll bald Schluss sein.
Ab Januar 2010 müssen die EU-Mitgliedstaaten laut Dienstleistungsrichtlinie sogenannte Einheitliche Ansprechpartner (EA) eingerichtet haben. Hier können Unternehmen alle Formalitäten erledigen, die auf den Betrieb zukommen. Doch was den Bürokratieabbau sichtbar voranbringen könnte, droht sic in Deutschland an föderalen Verstrickungen zu scheitern.
- Das EA-Prinzip: Alles aus einer Hand! Von Gründung bis Nachfolge – der EA soll Unternehmen in allen Phasen als neutraler Verfahrenspartner helfen. Dabei managt der EA die Abläufe mit den Behörden „hinter dem Vorhang“ und informiert verbindlich die Unternehmen über den Verfahrensstand – auch online. Damit eröffnet der EA die Chance, sämtliche Verwaltungsprozesse in Deutschland effizient und kundenorientiert zu gestalten.
- IHKs sind bereit, … Die IHKs erfüllen bereits zentrale EA-Anforderungen: Sie sind erste Ansprechpartner von Unternehmen (z. B. über 300.000 Gründerkontakte jährlich). Sie verfügen als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft über umfassende Kompetenz zur Information und Beratung von Unternehmen sowie über Netzwerkerfahrung mit Wirtschafts- und Verwaltungsinstitutionen. Sie haben Erfahrungen im Umgang mit ausländischen Unternehmen über die Auslandshandelskammern. Sie sind bundesweit präsent und elektronisch vernetzt. Auch in Kooperation mit Partnern wollen die IHKs als EA Unternehmen von Bürokratie entlasten. Erste Erfahrungen zur Akzeptanz bei der Wirtschaft sind vielversprechend. So verzeichnen die IHK-Starterzentren im Hamburg und Rheinland-Pfalz steigende Nutzerzahlen, seitdem Gründer dort rechtsverbindlich ihre Gewerbeanmeldung erledigen können.
- … doch Chance zum Bürokratieabbau droht zu versanden. In Deutschland droht ein Wirrwarr: Während z. B. Brandenburg den EA lediglich ausländischen Unternehmen anbieten will, sieht Baden-Württemberg einen EA für ausländische und deutsche Unternehmen vor. In einigen Ländern werden die von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommenen Branchen wie etwa das Speditionsgewerbe trotzdem vom EA bedient, in anderen nicht. In Hamburg werden Hilfe suchende Unternehmen zu den Wirtschaftskammern gehen können, in Sachsen zu einem Büro im Regierungspräsidium Leipzig. Die Folge: ein undurchschaubarer Flickenteppich, der gerade für länderübergreifend operierende Unternehmen unattraktiv ist.
Erfolgsmodell EA – das muss geschehen:
- Keine Ausnahmen! Die Dienstleistungsrichtlinie sieht mehrere Ausnahmen vor, z. B. Finanzdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen oder auch Gesundheitsservices. Ob Inländer oder Ausländer, Spediteur oder Händler - alle Unternehmen müssen den EA nutzen dürfen. Der EA muss alle mit einer gewerblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Formalitäten erledigen können.
- Kein Versteckspiel! Der EA muss offensiv beworben werden, ansonsten werden Akzeptanz und Nutzung gering sein.
- IHKs als EA benennen! Statt Parallelstrukturen aufzubauen, sollten die Länder die wirtschaftsnahen IHK-Netzwerke nutzen – auch in Kooperation mit anderen Kammerorganisationen oder gegebenenfalls kommunalen Stellen
- Jetzt Entscheidungen treffen! Bisher hat noch nicht einmal die Hälfte der Länder EAs benannt. Wenn die „Herkulesaufgabe EA“ im Sinne eines spürbaren Bürokratieabbaus bewältigt werden soll, müssen bis Weihnachten 2008 alle Länder verbindlich entschieden haben, wer EA wird.
(Quelle: DIHK, Dr. Sven Hallscheidt, Dr. Marc Evers)