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Verbraucherzentrale NRW warnt vor Weihnachts-Goldmünzen von Plus

Düsseldorf, 30.11.2008 10:22 Uhr (redaktion)

Im derzeitigen Weihnachtsgeschäft setzt Discounter Plus in seinem Online-Shop auf den Verkauf von Goldmünzen. Wer zugreift, dem drohen kräftige Verluste.

Als ”das ideale Geschenk zur Weihnachtszeit” präsentiert Discounter Plus in seinem Onlineshop, neben Trimmgeräten und Dampfbügeleisen, eine Goldmünze des Inselstaats Nauru: ”gerade in diesen krisengeschüt-telten Zeiten”. Da das Eiland ”nahe bei den Weihnachtsinseln Kiribati” liege, gelangt das Goldstück gar als ”offizielle Gedenkmünze der Weihnachtsinseln” in den Handel.

Für so viel festliches Flair kassiert Plus 49,95 Euro, hinzu kommen Versandkosten von 3,95 Euro. Den gleichen Preis verlangt der Discounter für eine zweite Gedenkmünze der Cook-Inseln, zum 50-jährigen Jubiläum der Jungfernfahrt des Segelschulschiffs Gorch Fock. Der Lockruf auch hier: ”Höchste Prägequalität (Polierte Platte), reinstes Gold (0,99999) und eine geringe Auflage (10.000) machen die Münze zu einem unvergänglichen Schatz”.

Das darf bezweifelt werden. Denn Fakt ist: Für ein halbes Gramm Gold je Münze zahlen die Kunden bei Plus fast 50 Euro - und das bei einem Materialwert von derzeit rund zehn Euro. Wer Goldbarren oder -münzen hingegen bei einer Bank kauft, bekommt für den Plus-Preis die vier- bis fünffache Menge des Edelmetalls.

Damit aber nicht genug. Ob sich das ”Minigold” (Plus-Reklame) später tatsächlich als ”Geschenk mit unvergänglichem Wert” erweist oder ob die Münzen gar einen Wertzuwachs erzielen, ist fraglich. Nichtssagend ist für Experten dabei der Hinweis auf die ”strenge Limitierung”. Das sage lediglich aus, ”dass die Prägeauflage zahlenmäßig festgelegt wurde”, weiß Carl Buhr, erster Vorsitzender im Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels. Streng limitiert in diesem Sinne seien selbst Millionenauflagen.

Fachleute schreckt vor allem die exotische Herkunft von Gedenkmünzen. Selbst bei einer Limitierung auf 1000 Goldstücke von den Cook- oder Weihnachtsinseln ”ist ein Wertzuwachs in aller Regel nicht zu erwarten”, sagt Buhr.

Wer Jahre später seinen ”Schatz” vom Discounter wieder in Euro tauschen will, dem könnte gar weiterer Verlust drohen. Denn beim Rückkauf werden vom Materialwert die Schmelzkosten abgezogen. Aus dem erwarteten Plus könnte so ein dickes Minus werden.

Informieren sollten sich deshalb die Plus-Kunden, die bereits online Goldmünzen gekauft haben und die nun Reue überkommt. Einen gewissen Schutzschirm für ihr Risiko-Investment bietet ihnen das Fernabsatzrecht. Das erlaubt allen Anlegern, die Münzen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen retour zu schicken. Die Frist verlängert sich, wenn die Käufer nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt wurden. Geld und Versandkosten muss der Discounter erstatten.

(Quelle: Verbraucherzentrale NRW)

 

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