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Neuer Gesetzentwurf zum Pfandbriefrecht - Änderungen für Privatanleger

Berlin, 02.12.2008 17:25 Uhr (redaktion)

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für den Pfandbrief weiter verbessern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts vorgelegt.

Vor drei Jahren waren mit dem Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts die Möglichkeiten deutscher Kreditinstitute, Pfandbriefe zu begeben, erweitert worden. Neben vielen technischen Änderungen ist nun auch vorgesehen, ein neues Produkt, einen Flugzeugpfandbrief, zu schaffen. Darlehensforderungen, die durch Pfandrechte an Flugzeugen abgesichert sind, können laut Bundesregierung ebenso wie Forderungen, die durch Pfandrechte an Schiffen abgesichert sind, die "Deckungsmasse" eines Pfandbriefs bilden. Das neue Produkt ist aus Sicht der Regierung besonders interessant, weil in den kommenden fünf Jahren mit einem jährlichen Neugeschäftsvolumen in der Flugzeugfinanzierung von 44 Milliarden Euro zu rechnen sei.

Weiter ist vorgesehen, kleineren Instituten die Möglichkeit zur Pfandbriefemission zu geben, indem die so genannte Konsortialfinanzierung erleichtert wird. Derzeit gebe es Schwierigkeiten, im Falle der Insolvenz eines Konsortialbeteiligten sicherzustellen, dass die Forderungen der anderen angemessen abgesichert und damit deckungsfähig sind. Diese Schwierigkeiten sollen nun beseitigt werden. Verbesserungen erhofft sich die Regierung auch für bereits bestehende Produkte. Forderungen, die sich nicht unmittelbar gegen Staaten, sondern gegen deren öffentliche Stellen richten, seien derzeit nur dann uneingeschränkt deckungsfähig, wenn es sich um Staaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes handelt. Nicht deckungsfähig seien die Forderungen gegen öffentliche Stellen aus anderen Staaten. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Deckungsfähigkeiten nun auch auf öffentliche Stellen der USA, Kanadas, der Schweiz und Japans auszuweiten. Beim Schiffspfandbrief will die Regierung die Laufzeiten von Schiffshypothekendarlehen von 15 auf 20 Jahre verlängern und damit diese Laufzeit an die maximal zulässige Beleihungsdauer eines Schiffes, ebenfalls 20 Jahre, angleichen.

Einer Finanzholding-Gesellschaft soll es zudem auf Antrag ermöglicht werden, sich freiwillig den Regelungen des Kreditwesengesetzes zu unterwerfen. Damit könne die Finanzholding auf Gruppenebene entsprechende Risikosteuerungssysteme zum Einsatz bringen. Auf eine sichere gesetzliche Basis stellen will die Regierung darüber hinaus die Erlaubnispflicht für bestimmte Anlagenmodelle, bei denen teilweise in hochspekulative Finanzinstrumente investiert und der Privatanleger durch viele Gebühren und Kosten belastet wird, wobei ihm das Risiko des Totalverlustes der eingezahlten Gelder drohe. Die Regierung hält diese Änderung für dringend geboten, um die Situation der Anleger und die Integrität des Finanzmarktes zu verbessern. Weitere Änderungen betreffen die Kosten, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf die von ihr beaufsichtigten Unternehmen und Einzelpersonen umlegen kann. Die Regelungen zur Umlage würden "aktuellen Erfordernissen" angepasst, heißt es.

Eine interessante rund um den Pfandbrief können Sie hier downloaden.

(Quelle: Bundesregierung)

 

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