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Wichtiger Termin für Versicherungsvermittler ist der 1. Januar 2009

Berlin, 11.12.2008 11:11 Uhr (FS)

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater in einem zentralen Register beim DIHK erfasst sein. Zudem muss bis dahin in aller Regel auch eine Gewerbeerlaubnis vorliegen.

Seit dem 22. Mai 2007 gilt das Gesetz zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts. Der Eintrag im Register soll den Verbraucher schützen. Die Industrie- und Handelslammern prüfen, ob die Vermittler persönlich zuverlässig sind, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung haben, sowie die entsprechende Sachkunde nachgewiesen haben.

In den ersten 18 Monaten haben die IHKs mehr als 47.000 Erlaubnisanträge bearbeitet. Und 222.592 Versicherungsvermittler und -berater sind derzeit im Vermittlerregister eingetragen.

(Quelle: DIHK Berlin)
(Foto: PIXELIO)

www.vermittlerregister.info

 

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