Köln/Bonn, 15.12.2008 11:24 Uhr (FS)
Wesentliche Neuerungen erwartet die Bundesbürger vor allem durch die Abgeltungssteuer, die einheitlichen Krankenkassenbeiträge und durch die neue Erbschaftsteuer- Regelung. Ein Überblick.
Alle gesetzlich Krankenversicherte (auch Rentner) zahlen den Einheitsbeitrag in Höhe von 15,5 Prozent. Falls der Krankenkasse die Einkünfte aus den Beiträgen nicht ausreicht, kann diese bis zu einem Prozent vom Bruttolohn zusätzlich berechnen.
Für Selbständige mit freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist das Krankengeld erst einmal ausgenommen. Jeder kann jedoch einen zusätzlichen Tarif mit Krankengeldanspruch wählen.
Die Arbeitslosenversicherung fällt von jetzt 3,3 auf 2,8 Prozent. Diese Regelung ist bis zum Jahr 2010 befristet. Danach soll der Satz bei etwas 3,0 Prozent liegen.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ändert sich auf 5.400 Euro im Monat (64.800 Euro pro Jahr). In den neuen Bundesländern erhöht sich der Satz um 50 Euro auf 4.550 Euro monatlich (54.600 Euro pro Jahr).
Hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten ab 2009 eine zusätzliche Leistung für Schulbedarf in Höhe von 100 Euro. Den Zusatzbeitrag gibt es bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn.
Der Kinderfreibetrag steigt ab 1. Januar 2009 für jedes Kind von 3.648 Euro um 192 Euro auf 3.840 Euro.
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird befristet für ein Jahr von bislang 12 Monate auf 18 Monate verlängert.
Kosten für Reparaturen in Privathaushalten können im neuen Jahr bis maximal 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Der Erstattungssatz liegt bei 20 Prozent; also max. 1.200 Euro pro Jahr.
Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, erhalten eine befristete Kfz-Steuerbefreiung. Sie gilt für alle Neuwagen ein Jahr lang und für Neufahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6 Norm zwei Jahre lang. Eine Ausnahme gilt für Autos mit Abgasnorm Euro 5, die bereits vor dem 5. November zugelassen wurden. Sie sind für 2009 ebenfalls von der Steuer befreit. Der Steuerbonus endet am 31. Dezember 2010.
Selbst genutztes Wohneigentum soll künftig von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn Ehepartner oder Kinder in der geerbten Immobilie zehn Jahre lang wohnen bleiben. Dabei gilt für Kinder die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf.
Bei Schenkung einer Lebensversicherung erhöht sich die Besteuerung. Nach gültigem Recht besteht die Wahl, den Wert der zu übertragenen Police entweder mit dem aktuellen Rückkaufswert oder nach zwei Dritteln der bislang gezahlten Beiträge zu berechnen. Der 2/3-Ansatz begünstigt derzeit noch die Schenkung einer Lebensversicherung. Doch dieses Privileg soll wegfallen. Damit wird die Übertragung der Police zu Lebzeiten für Erben deutlich teurer.
Spekulationsfrist und Halbeinkünfteverfahren: Mit Einführung der Abgeltungsteuer entfällt die einjährige Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne von Aktien und Fondsanteilen. Damit sind Kursgewinne nach Ablauf von zwölf Monaten Haltedauer nicht mehr steuerfrei gestellt. Egal, wann ein Anleger Wertpapiere kauft und wieder verkauft – es fällt immer die 25-prozentige Abgeltungsteuer an. Zugleich wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet: Anleger müssen Dividendenzahlungen und Kursgewinne von Aktien nunmehr zu 100 Prozent versteuern und nicht mehr wie bisher zu 50 Prozent. Der Steuervorteil von Dividenden gegenüber Zinsen ist damit passé.
Sparerfreibetrag: Neu ist die Einführung eines Sparer-Pauschbetrags ab 2009 für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Pauschbetrag fasst den bisherigen Sparer-Freibetrag (750 Euro pro Person) und den Werbungskosten-Pauschbetrag (51 Euro pro Person) zusammen. Unterm Strich bleiben damit wie bisher 801 Euro an Kapitaleinkünften pro Jahr und Anleger steuerlich freigestellt. Achtung: Die bisherige Möglichkeit, bei höherem Aufwand die tatsächlichen Geldanlagekosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, entfällt. Auch der Spekulationsfreibetrag für Kursgewinne von 512 Euro im Jahr wurde ersatzlos gestrichen.
(Quelle: Postbank/Bundesregierung)
(Foto: PIXELIO)
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