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Die Schwerpunkte des Konjunkturpaket II der Bundesregierung im Fokus

Köln/Berlin, 14.01.2009 17:12 Uhr (FS)

Mit dem 50 Milliarden Euro schweren Konjunkturpaket schickt die Bundesregierung das größte Impulsprogramm seit Jahrzehnten auf den Weg. Lesen Sie hier Hintergründe und Details inkl. Audiodaten zur Regierungserklärung.

Nach dem Aufschwung kommen Abschwung und schließlich die Rezession. Ganz neu ist das aktuelle Problem in der Realwirtschaft nicht. Deutschland hat seit dem zweiten Weltkrieg bereits zum sechsten Mal solche Schwankungen erlebt. Man denke nur an die Ölkrise 1974 oder an den Mega-Flop 2001 in der IT- und Kommunikationsbranche.

Im Prinzip laufen solche „Konjunkturzyklen“ nach einem ähnlichen Muster ab - Aufschwung, Boom, Abschwung (Rezession) und schließlich die Depression -. Diesmal hat die Finanzmarktkrise den Abschwung, des im Jahr 2005 beginnenden Aufschwungs ausgelöst.

Wie lange sich nun die Phase hinziehen wird, bis es wieder zu einem Neubeginn des Aufschwungs kommen wird ist offen. Nach einem Szenario des anerkannten Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) wird sich anders als in früheren Rezessionen der Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil entwickeln: „So wird die Zahl der Arbeitslosen bis 2010 gegenüber 2008 jahresdurchschnittlich zwar um rund 450.000 steigen. Diese Zahl bleibt allerdings deutlich unter den 1,5 Millionen zusätzlichen Jobs, die in den Jahren 2006 bis 2008 entstanden sind. Insgesamt könnte es Ende des Jahres 2009 konjunkturell bereits wieder bergauf gehen – wenn auch nur leicht. 2010 würde das Wachstum dann bei etwas mehr als einem Prozent liegen“, so der DIW am 07.01.09.

Die Maßnahmen der Bundesregierung

Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand
Für diese Maßnahmen stellt der Bund insgesamt rund 14 Mrd. Euro zur Verfügung.

Der Bund wird Investitionen der Länder und Kommunen in Kindergärten, Schul-infrastruktur (insbes. energetische Sanierung), Hochschulen (insbes. energetische Sanierung) sowie Forschung fördern. Auf den Investitionsschwerpunkt Bildung werden 65 % der Finanzhilfen des Bundes, also 6,5 Mrd. Euro, entfallen.

Weitere 35 % der Finanzhilfen, also 3,5 Mrd. Euro, können für die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur eingesetzt werden, insbesondere für Krankenhäuser (trägerneutral), Städtebau, ländliche Infrastruktur und die Lärmsanierung an kommunalen Straßen. Der Bund wird außerdem die Hälfte der zusätzlichen Bundesinvestitionen (2 Mrd. Euro) für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen einsetzen (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und darüber hinaus rund 2 Mrd. Euro in Bauten, Ausrüstungen und die Ressortforschung des Bundes investieren.

Kredit- und Bürgschaftsprogramm
Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft durch neue Maßnahmen und eine Erweiterung des bestehenden Instrumentariums, z.B durch die Programme der KfW. Über das bei der KfW bereits laufende Sonderprogramm (15 Mrd. €) für den Mittelstand hinaus wird mit diesen Maßnahmen ein Bürgschaftsvolumen in Höhe von 100 Mrd. € zur Verfügung stehen.

Aufstockung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Mittelstandes bis 250 Beschäftigte. Es werden FuE- Kooperationsvorhaben in ganz Deutschland und einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in Ostdeutschland in Form von Zuschüssen unterstützt.

Breitbandstrategie der Bundesregierung
Die Bundesregierung wird den Breitbandausbau in Deutschland massiv vorantreiben, kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche schließen und den Aufbau von leitungsgebundenen und funkgestützten Hochleistungsnetzen forcieren.

Bis spätestens Ende 2010 sollen die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abgedeckt sein.

Stärkung PKW-Nachfrage
Private Autohalter können ab Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt.

Neuregelung Kfz-Steuer
- Linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif (Steuersatz 2 € je g/km),

- CO2-Freibetrag: Eine Basismenge von CO2-Ausstoß soll steuerfrei sein (2010 und 2011: 120 g/km, 2012 und 2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/km).

- Steuer-Sockelbetrag als Mindestbesteuerung.

- Altbestand: Der Altbestand (Zulassung vor dem 5.11.2008) wird nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt. Über den Umfang der Besteuerung des Altbestands ab 2013 wird später entschieden.

Beschäftigungssicherung
Den Arbeitgebern werden in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.

Senkung der Einkommensteuer
Hierzu erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrages um 170 € auf 7.834 €, rückwirkend ab dem 1.1.2009; als Einstieg in einen Abbau der kalten Progression werden die übrigen Tarifeckwerte ebenfalls ab 1.1.2009 um 400 € nach rechts verschoben.

Zur gezielten Entlastung der untersten Einkommen wird ab dem 1.1.2009 neben der Anhebung des Grundfreibetrages auf 7.834 € noch der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt.

Zusätzlich erfolgt ab 2010 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf dann 8.004 € und eine weitere Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um 330 €.

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Der Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung wird mit Wirkung zum 1. Juli 2009 für das Jahr 2009 um 3 Mrd. € und für das Jahr 2010 um 6 Mrd. € erhöht.

Familien/kinderbezogene Leistungen
Über die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 € je Kind ausgezahlt. Sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Die Einmalzahlung wird bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

Die abgeleiteten Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII werden stärker differenziert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 soll die Förderung auf 70 % des Eckregelsatzes mit Wirkung zum 1.7.2009 erhöht werden. Damit ist dem Anliegen u.a. des Bundesrates, die Regelsätze für Kinder nach einer Überprüfung anhand des realen Bedarfes anzupassen, Rechnung getragen.

Regierungserklärung von Angela Merkel als Video zur Ansicht (externer Link)

(Quelle: Bundesregierung; DIW)

 

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