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UPDATE Bundesamt schaltet Hotline für Fragen zum Ablauf der Kfz-Abwrackprämie

Eschborn, 16.01.2009 14:39 Uhr (redaktion)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nennt 10 wichtige Punkte rund um die Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro bei einem Neuwagenkauf.

Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2,500 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.

WICHTIG: Die Zuteilung der Prämie hängt nicht vom Zeitpunkt des Kaufes, sondern vom Tag der Zulassung des Neuwagens ab. Da bereits jetzt viele Händler von Lieferengpässen und Wartezeiten berichten, könnte es am Zulassungstag zu einem bösen Erwachen kommen.

10 wichtige Punkte
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.

3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.

4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.

5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.

7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.

8. Dokumente:
- Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs
- Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller

9. Verfahren:
- Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.
- Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.

10. Missbrauchsvorkehrungen:
Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196/908470 weitere Fragen beantwortet.

(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
(Foto: Copyright Stihl024;PIXELIO)

 

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