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Interessante Erkenntnisse im Fall der Kaupthing-Bank sprechen auch gegen Island

Düsseldorf, 05.03.2009 10:43 Uhr (redaktion)

Nach weiteren Recherchen verdichten sich Anzeichen, das wesentliche isländische Institutionen eine Auszahlung zumindest nicht unbedingt fördern.

Über die Artikel zum Fall Kaupthing hier auf Finanzen Markt & Meinungen hinaus ergeben sich weitere, interessante Quellen, die immer mehr Klarheit um das verzwickte Verfahren zur Entschädigung der Kaupthing-Bankkunden bringen.

So existiert eine umfangreiche Abhandlung der CDU/CSU Fraktion im Bundestag, die wir hier auszugsweise veröffentlichen.

Auszug
"Nach der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, welche auch für Island als Mitglied des EWR gilt, sind bis zu 20.887 Euro gesichert. Dieser Betrag ist zwar von dem isländischen Staat garantiert und unabhängig vom Kurs der Krone. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank weisen hierauf ausdrücklich hin. Von einer nicht ausreichenden Sicherung kann damit grundsätzlich nicht gesprochen werden. Der isländische Staat müsste einspringen, wenn das Geld im Fonds nicht ausreicht, hat sich allerdings auf den Standpunkt gestellt, nur an isländische Bürger zu zahlen, da die ausländischen Verbindlichkeiten dermaßen groß seien, dass sie zum Staatsbankrott von Island führen würden, wenn sie bedient werden müssten."

[...] "Die deutschen Kunden der Kauptink Bank müssen sich beim isländischen Einlagensicherungsfonds melden, um ihre Einlagen zurückzufordern. Die Bundesregierung gewährt dem isländischen Einlagensicherungsfonds einen Kredit über 308 Millionen Euro. Diese Kreditsumme ist genauso hoch wie die Summe der Einlagen aus Deutschland ist. Hinzu kommen seither aufgelaufene Zinsen, sodass derzeit von einer Gesamtsumme von 348 Mio. Euro ausgegangen werden muss" [...]

Das BMF (Bundesminister für Finanzen) hat zunächst bilateral, über die EU-KOM (EU-Kommission) sowie über den EU-EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)- Rat darauf hingewirkt, dass Island (ISL) seine rechtlichen Verpflichtungen aus der EU- Einlagensicherungsrichtlinie anerkennt und dass deutsche Kunden gegenüber anderen Kunden der Kaupthing Bank nicht benachteiligt werden. ISL hat erst auf starken europäischen Druck seine Ver­pflichtungen aus der Einlagensicherungsrichtlinie anerkannt. Dies hat den Abschluss für das IWF-Unterstützungsprogramm geebnet. Im Anschluss daran ist entschieden worden zusammen mit UK und NL in diesem Sonderfall an Lösungen über Maßnahmen einer Vorfinanzierung mitzuwirken, mit deren Hilfe die isländische Einlagensicherung ihren Verpflichtungen gegenüber den betroffenen Einlegern in diesen Ländern nachkommen kann.

Das Konzept der drei Länder sieht die Gewährung von Darlehen an die isländische Einlagen­sicherungsentschädigungseinrichtung zur Entschädigung der jeweiligen Einleger in den betroffenen Ländern vor, dessen Rockzahlung der isländische Staat garantiert. In D wie auch in UK und NL soll die Abwicklung und Auszahlung die jeweilige nationale Einlagensiche­rungseinrichtung übernehmen. Eine vertragliche Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Sicherungseinrichtungen regelt die Einzelheiten.

Keinem der drei Länder ist es bisher gelungen, mit ISL eine abschließende Vereinbarung über die Eckpunkte eines Darlehens zu erzielen, da überraschend für alle Beteiligten ISL die Konditionen für eine Darlehensgewährung, über die in einem Memorandum of Understanding mit NL bereits Einigung erzielt worden war, wieder aufgekündigt hat. Die neuen isländischen Forderungen sind jedoch für alle drei Länder nicht akzeptabel. In laufenden Gesprächen wurde seither versucht, eine Annäherung auszuloten. Die Verhandlungen werden durch den Rücktritt der Regierung, die Bildung einer Übergangsregierung und die vorgesehenen Neuwahlen Ende April belastet.

Ende Januar 2009 hat die Kaupthing Bank überraschend die Möglichkeit einer bankeigenen Lösung vorgestellt, um die Einlagen der deutschen Sparer zurückzuzahlen. Das Konzept kann wie folgt umrissen werden: Aufgrund „verbesserter Cash-Positionen" stehen der Kaupthing Bank nach eigener Auskunft etwa 275 Mio. Euro zur Verfügung. Schließlich wird von der Kaupthing ein Betrag in Höhe von ca. 55 Mio. Euro beansprucht, der sich auf ein Clearing­-Konto einer deutschen Bank befindet, die für die Kaupthing Zahlungsverkehrsdienste erbracht hat. Diese Bank hat ein Pfandrecht an diesen Geldern geltend gemacht und die Aufrechnung erklärt. Sie verweigert die Freigabe dieser Gelder. Weder die BaFin noch der Bund können die Freigabe der Gelder bei der Clearing-Bank erzwingen. Einer Auszahlung aus Island direkt, auch eines Teilbetrages, steht das noch beste­hende Moratorium der BaFin jetzt schon nicht im Wege. Andere Möglichkeiten, sollte der direkte Zahlungsweg aus Island ausscheiden, werden derzeit geprüft. Das BMF hat der Bank zugesagt, sie - falls notwendig - bei der von ihr angestrebten Organisation der Rückzahlung zu unterstützen.

Das deutsche Moratorium hindert Kaupthing Island nicht daran, die Gelder direkt aus Island an die Einleger auszuzahlen. In Deutschland sind keine nennenswerten Vermögenswerte vorhanden. Die Gelder aus Island können auch ohne Einschaltung der deutschen Niederlassung ausgezahlt werden. Sofern eine Beteiligung der deutschen Niederlassung von Kaupthing von isländischer Seite für unbedingt erforderlich angesehen wird, kommt es auf die Auszahlungsmodalitäten an. Entscheidend ist dabei, dass eine gleichmäßige Auszahlung an alle Kaupthing-Kunden sichergestellt ist. Zum Auszahlungsmodus haben bislang weder die zuständigen Behörden in Island noch die Kaupthing Bank – trotz Zusage – Stellung genommen. Von deutscher Seite wurden sowohl den isländischen Behörden als auch der Kaupthing Bank verschiedene Lösungsszenarien – insbesondere auch zur Überbrückung der Deckungslücke – unterbreitet, die bislang unbeantwortet blieben. Die Vorwürfe aus Island laufen ins Leere und lenken offensichtlich von den eigentlichen Verantwortlichkeiten ab.

Bis zur endgültigen Klärung der von der Bank vorgeschlagenen Lösung hat sich das BMF vorbehalten, die mit ISL geführten Gespräche über eine Ent­schädigungslösung weiterzuverfolgen.

Ende des Auszugs

(Quelle: CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag)

 

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