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VE-Register wird für Vollständigkeitserklärung 2009 freigeschaltet

Düsseldorf, 25.01.2010 11:27 Uhr (redaktion)

Das Online-Portal für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung (VE), das sogenannte VE-Register, wird am 25. Januar für das Berichtsjahr 2009 freigeschaltet. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin.

In dem Online-Register, das unter der Adresse www.ihk-ve-register.de eine zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet, können die hierzu verpflichteten Unternehmen ab dem kommenden Montag ihre VE für 2009 hinterlegen. Die gesetzliche Frist hierfür endet am 1. Mai 2010.

Am 2. Mai wird im VE-Register dann die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine VE abgegeben haben.

Der DIHK macht darauf aufmerksam, dass die VE vor ihrer Hinterlegung bei der IHK von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder unabhängigen Sachverständigen validiert werden muss. Dazu benötigt der Testierer eine qualifizierte elektronische Signatur, die am besten jetzt schon verfügbar sein sollte.

Im VE-Register finden interessierte Unternehmer auch Antwort auf wichtige Fragen rund um die Verpackungsentsorgung. Zum Informationsangebot gehören unter anderem die Gesetzestexte, technische und inhaltliche Handlungsanweisungen, englischsprachige Informationen für ausländische Unternehmen oder die IHK-Ansprechpartner.

(Quelle: DIHK Berlin)

https://www.ihk-ve-register.de

 

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