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Vertragsärzte müssen mit Ermittlungsverfahren und Anklagen rechnen

Düsseldorf, 23.02.2011 16:04 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Indem das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig im vergangenen Jahr Ärzte als Beauftragte der Kassen eingestuft und ihnen eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der Krankenversicherung zugesprochen hat, stärkte es Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften den Rücken.

Auf der 2. Euroforum-Jahrestagung "Aufdeckung und Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" (14. und 15. April 2011, Berlin) nimmt André Schmidt (Staatsanwaltschaft Braunschweig) Stellung zum Beschluss des OLG und berichtet über aktuelle Fälle. Wie die OLG-Entscheidung aus Sicht der Rechtsprechung zu bewerten ist und welche Folgen für die Strafverfolgung zu erwarten sind, erläutert Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Landgericht Berlin. Weitere Themen der Tagung unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Hendrik Schneider (Universität Leipzig) sind Auswirkungen des OLG-Beschlusses auf Kooperationen, Kontrollmöglichkeiten von Selektivverträgen, Prävention und Compliance in Krankenhäusern sowie Betrugsfälle in der Pflege.

Krankenkassen sind seit 2004 dazu verpflichtet, Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige Nutzung von Finanzmitteln hindeuten. Nikolaus Schmitt (Barmer GEK) berichtet auf der Tagung, wie sein Unternehmen Manipulationen systematisch erkennt und ahndet. Frank Keller (Techniker Krankenkasse) erläutert, welche Leistungsbereiche besonders von Betrugsfällen betroffen sind und wie die Täter vorgehen. Inwieweit es den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) möglich ist, Selektivverträge zu kontrollieren, diskutiert Peter Einhell von der KV Bayern.

Auch medizinische Versorgungszentren (MVZ) stehen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. "Durch betrügerische Vertragsmanipulationen bei Praxisübernahmen entstehen Millionenschäden zum Nachteil der GKV", so Jörg Engelhard vom Landeskriminalamt Berlin gegenüber Euroforum. Auf der Tagung spricht er über Leistungsabrechnungen von MVZ und über Einweiserprovisionen bei stationären Behandlungen.

Nicht nur für niedergelassene Vertragsärzte, auch für Pharmaunternehmen kann der Beschluss des OLG Braunschweig strafrechtliche Konsequenzen haben. Darauf weist Michael Grusa, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) in einem Interview hin. "Wer sich aber an den FSA-Kodex in seiner jetzigen Form hält, hat weniger zu befürchten." (Quelle: compliance, Mai 2010) Dr. Daniel Geiger, FSA-Vorstandsmitglied und Head of Governance, Risk & Compliance bei Roche Pharma, spricht auf der Euroforum-Tagung über Compliance, Verantwortungsabgrenzung und Selbstkontrolle in der Pharmaindustrie. Präventionsmaßnahmen aus Sicht einer Klinik stellt Dr. Matthias Wokittel (Universitätsklinikum Düsseldorf) vor.

(Quelle: Euroforum Deutschland SE)

 

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