Düsseldorf, 19.08.2011 13:39 Uhr (EU Redaktionsteam)
Mehr Sicherheit bei Online-Geschäften verspricht die so genannte "Button-Lösung". Bevor Verbraucherinnen und Verbraucher kostenpflichtige Verträge im Internet abschließen, müssen die Anbieter sie ausdrücklich über die Kosten aufklären.
Mit der sogenannten "Button-Lösung" wird der Verbraucher künftig vor Abgabe einer Vertragserklärung im Internet klar und verständlich über eine mögliche Kostenpflicht informiert. Erst bei Bestätigung der Kenntnisnahme dieses Hinweises kommt ein Vertrag zustande. Der Verbraucher muss durch Anklicken einer Schaltfläche ("Button") bestätigen, dass er den Kostenhinweis zur Kenntnis genommen hat.
Der Online-Handel muss außerdem klare Angaben zu den Waren machen und seine Kontaktdaten gut sichtbar angeben. Damit hat die verzweifelte Suche auf Internetseiten nach Telefonnummern und E-Mail-Adressen endlich ein Ende. Vorausgewählte Kästchen für Zusatzdienste, etwa beim Kauf eines Zug- oder Flugtickets, sind durch die Regelung zudem untersagt.
Am 23. Juni 2011 hat das Europäische Parlament (EP) diese Richtlinie verabschiedet.
Mit der Buttonlösung ist auch die Einführung einer Richtlinie für ein einheitliches Widerrufsrecht für Haustür- und Fernabsatzgeschäfte verbunden. Verkaufen etwa Vertreter Produkte an der Haustür, gilt eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen. In dieser Zeit haben Kundinnen und Kunden Gelegenheit, das Geschäft zu widerrufen und bekommen selbstverständlich das gezahlte Geld zurück.
Informieren die Unternehmen sie nicht über den Widerruf, so beträgt die Widerrufsfrist sogar zwölf Monate. Dieselbe Regelung gilt nun auch für Fernabsatzgeschäfte. Davon spricht spricht man, wenn ein Geschäft mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, Internet) zustandegekommen ist.
Sobald der Rat der Europäischen Union die Richtlinie bestätigt hat, müssen die Mitgliedstaaten sie nur noch umsetzen. Sie haben dazu maximal 24 Monate Zeit. Die sogenannten Öffnungsklauseln in den Richtlinien bieten den Mitgliedstaaten sogar die Möglichkeit, den Verbraucherschutz zu erweitern. Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat ihren Gesetzesentwurf bereits ins Bundeskabinett gegeben, damit der Deutsche Bundestag das Gesetz möglichst bald beschließen kann.
Mehr Infos: Was sind Kostenfallen?
(Quelle: EU, Bundesregierung)
(Foto: Peter Kirchhoff;pixelio.de)
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