Düsseldorf, 19.01.2013 18:01 Uhr (EU Redaktionsteam)
Der alte "Lappen" mit dem Foto als 17 jähriger Teenager ist bald Geschichte. Seit heute (19.01.2013) gelten einheitliche Regeln für den Führerschein. Es werden so an die 100 unterschiedlichen Formate in Europa nach und nach abgeschafft. Bus- und LKW-Fahrer müssen alle fünf Jahre eine Erneuerung sowie eine ärztliche Untersuchung vornehmen.
Der neue euopäische Führerschein ist in allen EU-Ländern gleich. Ziel ist es, der Verkehrspolizei viel Arbeit mit teils gefälschten Papieren abzunehmen. Die Sicherheit soll erhöht werden.
Alle neuen europäischen Führerscheine werden in einem neuen Format ausgestellt, dem einer Plastik-Scheckkarte, mit einem Lichtbild und Standard-Informationsanforderungen; sie sollen leicht zu erkennen und EU-weit lesbar sein. Alle neuen Führerscheine werden ab dem 19. Januar 2013 in diesem Format ausgestellt.
Bereits bestehende Führerscheine bleiben unberührt, werden jedoch bei der Erneuerung bzw. spätestens 2033 im neuen Format ausgestellt. Der europäische Führerschein kann angepasst werden, um je nach Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten nationale Symbole aufzunehmen.
Änderungen alle 10 bis 15 Jahre
Nach den neuen Vorschriften müssen die Führerscheine für PKW- und Kraftradfahrer je nach EU-Mitgliedstaat alle 10-15 Jahre erneuert werden. Für Bus- und LKW-Fahrer ist alle fünf Jahre eine Erneuerung sowie eine ärztliche Untersuchung vorgesehen.
Dabei handelt es sich um eine administrative Erneuerung ohne zusätzliche Prüfung. Lichtbilder usw. sollen so auf dem neusten Stand bleiben. Die Sicherheitsmerkmale auf den Karten sollen permanent an neue Technologien angepasst werden und die Mitgliedstaaten verfügen stets über aktuelle Informationen zu den in Umlauf befindlichen Führerscheinen.
Änderungen
Anhebung des Mindestalters für den Direktzugang (durch praktische und theoretische Prüfung) zu Führerscheinen für die stärksten Krafträder von derzeit 21 auf 24 Jahre.
Anhebung des Mindestalters sowie Einführung zusätzlicher Schritte beim stufenweisen Zugang. Nach der neuen Regelung ist eine Fahrpraxis von mindestens vier Jahren (anstatt zwei) mit schwächeren Krafträdern erforderlich, bevor eine Fahrerlaubnis für die stärksten Krafträder erteilt wird.
Kleinkrafträder bilden eine neue Fahrzeugkategorie, außerdem müssen Kandidaten für Kleinkraftrad-Führerscheine ab jetzt eine theoretische Prüfung ablegen. Die Mitgliedstaaten können auch Prüfungen von Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie ärztliche Untersuchungen einführen. Die EU legt 16 Jahre als empfohlenes Mindestalter fest, ab dem Führerscheine von allen Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden (im eigenen Land können die Mitgliedstaaten das Alter auf 14 Jahre herabsetzen). Bisher gab es für Kleinkrafträder keine Mindestanforderungen auf EU-Ebene.
(Quelle: EU Kommission)
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