Düsseldorf, 13.02.2014 11:00 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Die Kosten zur Förderung der erneuerbaren Energien nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) trägt der Verbraucher. In der Diskussion sind Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen in Deutschland. Die EU-Kommission prüft solch eine Beihilfe. Wer sind denn die Unternehmen eigentlich?
Der produzierte EEG-Strom wird von den Übertragungsnetzbetreibern (in Deutschland gibt es vier) an der Strombörse vermarktet. Der Strompreis an der Börse liegt in der Regel unter dem Preis, den die Netzbetreiber den Anlagenbetreibern für den Strom bezahlen müssen.
Die Differenz zwischen der festgelegten Einspeisevergütung und dem erzielten Börsenpreis können die Übertragungsnetzbetreiber auf die Verbraucher umlegen.
Die Netzbetreiber schätzen, dass die Differenz im Jahr 2014 etwa 20 Milliarden Euro betragen wird. Daraus resultiert für die Verbraucher eine EEG-Umlage in Höhe von 6,24 ct/kWh, die mit dem Strompreis bezahlt wird.
Besondere Ausgleichsregelung für Unternehmen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt auf Antrag die Höhe der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. In 2014 sind 2.098 Unternehmen bzw. 2.779 Abnahmestellen insbesondere aus den Wirtschaftszweigen Chemie-, Metall- und Papierindustrie befreit. Die privilegierte Strommenge beträgt 107.101 GWh. Die Entlastung für die begrenzten Unternehmen beträgt voraussichtlich 5,1 Mrd. Euro.
Laut Veröffentlichung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie "... dient die besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dazu, die durch die EEG-Umlage entstehende Belastung der Stromkosten stromintensiver Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen, die Schienenbahnen betreiben, zu begrenzen. Ziel ist, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen – bei Schienenbahnen die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Verkehrsmitteln – und damit die Arbeitsplätze in diesen Unternehmen zu erhalten..."
Excelliste zum Download: Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die im Jahr 2014 an den aufgelisteten Abnahmestellen von der "Besonderen Ausgleichsregelung" profitieren
Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA: „Die Steigerung auf 2098 begünstigte Unternehmen·– gegenüber 1720 begünstigten Unternehmen im Vorjahr – ist mit einem verhältnismäßig moderaten Anstieg der privilegierten Strommenge verbunden. Der Großteil der privilegierten Strommenge wurde für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen gewährt. Die Top 3 der privilegierten Wirtschaftszweige sind die Chemie-, Metall- und Papierindustrie.“
Die Europäische Kommission hat am 18. Dezember 2013 verkündet, ein förmliches Beihilfeprüfverfahren zu den bestehenden Regelungen des EEG zu eröffnen. Aus Sicht der Bundesregierung stellen die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen keine Beihilfen dar und sind mit EU-Recht vereinbar.
(Quelle: EU-Kommission / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
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