Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert sich ab 2018 vom 31. Mai auf den 31. Juli des Jahres. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
04.01.2018 11:28 Uhr
FINANZWISSEN FÜR VERBRAUCHER

Finanzen News: Frist zur Steuererklärung und Gebühren auf Kreditkartenzahlung

Düsseldorf, 04.01.2018 11:28 Uhr (Gastautor)

Keine Gebühren mehr für Karten­zah­lungen, für Über­wei­sungen und für Last­schriften. Neue Abga­be­frist für die Steu­erer­k­lung ist der 31. Juli anstatt der 31. Mai eines Jahres.

Auf vielen Verkaufsportalen kosten auch Überweisungen oder das Lastschriftverfahren extra. Lediglich eine Bezahloption muss laut Gesetz kostenlos sein. Das heißt aber, dass Kunden dafür, dass sie zahlen auch noch zur Kasse gebeten werden. Unsinnig - fanden im vergangenen Jahr sogar unsere Volksvertreter im Bundestag und beschlossen, dass Händler ab dem 13.01.2018 keine Gebühren mehr für die gängigsten Kartenzahlungen, für Überweisungen und für Lastschriften erheben dürfen. Ganz von allein sind die Abgeordneten natürlich nicht auf so eine kluge Entscheidung gekommen. Sie setzten damit lediglich Vorgabe der Europäischen Union (EU) um.

ARAG Experten haben aber auch in dieser Suppe ein Haar entdeckt: Die gesetzliche Neuerung gilt derzeit noch nicht für Dienstleister wie Paypal. Aber: PayPal ändert zum 9. Januar 2018 seine AGB. Ab diesem Datum ist es Händlern laut den Geschäftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters untersagt, für die Nutzung von PayPal Aufschläge zu verlangen.

ARAG SE Finanzwissen Verbraucher

Neue Fristen für die Steuererklärung

Viele Steuerzahler kommen ihrer Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben nur sehr widerwillig und zögerlich nach. Wer die Steuererklärung jedes Jahr auf den letzten Drücker abgibt, kann sich laut ARAG Experten in Zukunft etwas mehr Zeit lassen, denn ab dem Steuerjahr 2018 ändern sich die Stichtage. Die allgemein gültige Deadline ist dann der 31. Juli; nicht wie bisher der 31. Mai. Wer die Steuererklärung einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein überlässt hat sogar bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Doch: Die Steuererklärung für 2017 muss noch zu den alten Terminen – also zum 31. Mai 2018 oder zum 31. Dezember 2018 – beim Finanzamt liegen.

Der Verbraucherbauvertrag

Am 1.1.2018 trat das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Für den Verbraucher bedeutet das, dass der Begriff des Verbraucherbauvertrags geschaffen wurde. Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Bauvertrag, durch den ein Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. Grundsätzlich neu ist dabei, dass für den Verbraucherbauvertrag grundsätzlich ein Widerrufsrecht geschaffen wurde. Wird ein solcher Bauvertrag nicht von einem Notar beurkundet, besteht innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht. Laut ARAG Experten müssen Verbraucher über dieses Rücktrittsrecht eingehend informiert werden. Passiert dies nicht oder nur unzulänglich, verlängert sich die Frist um ein Jahr.

(Quelle: ARAG SE, Düsseldorf)

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