Für das neue Jahr 2018 ist vor allem das Thema Geld wieder ganz vorne mit dabei. Ob die Börse oder im privaten Investment. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
30.12.2017 10:53 Uhr
KREDITGESCHÄFT AN VERBRAUCHER

So spannend wird das Jahr 2018: Unser Ausblick für die nächsten Monate

Düsseldorf, 30.12.2017 10:53 Uhr (redaktion)

Natür­lich liegt schon im Zeit­raum des Jahres­wech­sels eine große Aufmerk­sam­keit auf den Themen des kommenden Jahres. Für das Jahr 2018 stehen wieder span­nende Verän­de­rungen an, die sich auch auf das Leben des einfa­chen Bürgers auswirken könnten. Wir werfen einen genauen Blick auf die Entwick­lungen, die uns wahr­schein­lich in den kommenden zwölf Monaten begegnen.

Die Wirtschaft

Grundsätzlich könnte es der Wirtschaft in Deutschland derzeit kaum besser gehen. Die Konjunktur brummt auch aufgrund der niedrigen Leitzinsen, wie sie von der EZB vorgegeben wurden. Einerseits ärgert dies den klassischen Sparer, der sich selbst das Ziel gesetzt hat, eine Rendite mit dem eigenen Kapital zu erwirtschaften. Wer dagegen auf der Suche nach der passenden Fremdfinanzierung ist, darf sich auch im Jahr 2018 auf günstige Bedingungen einstellen. Günstige Darlehen stehen inzwischen nicht mehr nur von Seiten der Hausbanken zur Verfügung. Auch im Internet ist es beispielsweise unter https://www.guenstigekredite.info/ möglich, die Gunst der Stunde für sich zu nutzen. Es ist auch diese spezielle wirtschaftliche Situation, die uns im kommenden Jahr begleiten wird. Zur Geldanlage eignet sich derweil vor allem die Börse. Denn auch ihr steht günstiges Kapital zur Verfügung, das die Kurse schneller in die Höhe treibt.

Bankenverband Bundesbank Statistik Kredite an Verbraucher

Neuerungen für Autofahrer

Nach wie vor sind die Folgen des Dieselskandals deutlich zu spüren. So wird im kommenden Jahr eine neue Art der Berechnung der Kfz-Steuer eingeführt. Dabei handelt es sich um das sogenannte WLTP-Verfahren, bei dem die Modelle der Hersteller genau auf den Prüfstand müssen. Durch die Tatsache, dass in der Vergangenheit nicht nur in Bezug auf die Abgaswerte, sondern auch beim Verbrauch gemogelt wurde, ergeben sich daraus weit höhere Gebühren für die Fahrer eines Neuwagens. Handelt es sich um eine Erstzulassung, so wird die Kfz-Steuer ab dem kommenden Jahr um bis zu 10 Prozent steigen. Auch dies war einer der Gründe dafür, weshalb gegen Ende des Jahres 2017 besonders viele Neuwagen gekauft wurden. Von Seiten der Verbraucher steckt dahinter der Versuch, um die neue Regelung herumzukommen. Auch wer sich für einen Gebraucht- oder Jahreswagen entscheidet, ist noch nicht von der neuen Regelung betroffen, die bereits große Aufmerksamkeit auf sich zog.

Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch sinkt

Besonders in diesem Zeitalter, in dem die Bedeutung des Bargelds stetig sinkt, haben viele Menschen Angst vor einem Missbrauch der eigenen EC- oder Kreditkarte. Sehr schnell kann daraus ein starker finanzieller Schaden entstehen. Unklarheit herrscht auch in Bezug auf die Haftung. Tatsächlich gab es bereits in der Vergangenheit die Regelung, dass die Bank für den entstandenen Schaden ab einer Summe von 150 Euro haftet. Diese Grenze wird zum Jahreswechsel zur Freude der Verbraucher weiter gesenkt. In Zukunft soll der Kunde nur noch mit maximal 50 Euro für den Schaden aufkommen müssen. Voraussetzung dafür ist, dass kein offensichtliches Selbstverschulden vorliegt, mit dem die Karte entwendet werden konnte. Verbraucherschützer begrüßen dennoch die neue Regelung, die es zurecht ins Ranking der wichtigsten Veränderungen zum Jahreswechsel geschafft hat.

Alles in allem sind es bestimmte Kleinigkeiten, die uns 2018 in einem neuen Gewand erwarten werden. Wie groß der Einfluss auf den einzelnen Bürger am Ende ist, bleibt vorerst abzuwarten. Wer schon früh einen Blick auf die Neuerungen wirft und sich selbst darüber in Kenntnis setzt, verhindert am Ende das Versäumnis, die neuen Möglichkeiten nicht ausreichend genutzt zu haben. Es lohnt sich in jedem Fall, auch den persönlichen Nutzen in den neuen Regelungen zum Jahr 2018 gezielt zu suchen.

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