Wer ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine griffige Bezeichnung entwickelt, sollte sich dringend um entsprechende Schutzrechte kümmern. Ein Ratgeber des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hilft dabei. Das Praxismagazin für Finanzthemen Onlineausgabe des Printmagazins Finanzen Markt & Meinungen.

 
 
28.10.2008 10:57 Uhr
RECHT UND STEUERN

DIHK-Ratgeber informiert zu Patenten, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern

Berlin, 28.10.2008 10:57 Uhr (redaktion)

Wer ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine grif­fige Bezeich­nung entwickelt, sollte sich drin­gend um entspre­chende Schutz­rechte kümmern. Ein Ratgeber des Deut­schen Indus­trie-und Handels­kam­mer­tages (DIHK) hilft dabei.

Der Weg zum Patentamt ist schon deshalb von zentraler Bedeutung, weil der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit gilt: Sofern kein Sonderschutzrecht greift, dürfen Waren und Produkte imitiert werden. Nachahmer sparen sich die Entwicklungskosten und können die Ware günstiger anbieten, so dass das rechtzeitige Anmelden von Schutzrechten als absatzpolitische Maßnahme oft über Erfolg oder Misserfolg eines Produktes entscheidet.

Vielen Unternehmern sind Bedeutung und Reichweite gewerblicher Schutzrechte jedoch unklar. Der DIHK hat deshalb den Ratgeber "Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster" aufgelegt. Er vermittelt Grundkenntnisse über den Erwerb der Schutzrechte, über deren Nutzen und ihre Grenzen.

Der Leser erhält eine praktische Orientierungshilfe für den Umgang mit gewerblichen Schutzrechten und lernt die Funktion gewerblicher Schutzrechte im Rahmen eines erfolgreichen Marketings kennen.

Die Veröffentlichung berücksichtigt die Neuregelungen, die die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der gewerblichen Schutzrechte im deutschen Recht bewirkt, und kostet 8 Euro.

 

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