DIW Studie: Rentenanspruch wird unter der Grundsicherung von 600 Euro liegen
Berlin, 17.03.2010 14:53 Uhr (redaktion)
Alarmierende Daten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung: Für einen Großteil derjenigen, die ab Ende der 2020er in Rente gehen, wird die gesetzliche Rente nahe oder unter der Grundsicherung von 600 Euro liegen.
Hauptgrund für diese Entwicklung ist die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland in Kombination mit der Absenkung des Rentenniveaus. Als politische Gegenstrategie empfehlen die DIW-Forscher die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu stärken und die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Positive Nachricht: Für Westdeutschland ist mit relativ stabilen Rentenzahlungen, für Frauen sogar ein leichtes Plus zu erwarten.
Das DIW Berlin hatte im Rahmen eines von der Deutschen Rentenversicherung geförderten Forschungsprojekts errechnet, wie sich die Rentenreformen sowie die Entwicklung am Arbeitsmarkt in Ost und West auf die zu erwartenden Rentenzahlungen auswirken. Die Ergebnisse zeigen: Vor allem in Ostdeutschland ist mit sinkenden Renten zu rechnen. In Gesamtdeutschland wird es in Zukunft vor allem für gering Qualifizierte sehr viel schwieriger, das bisherige Rentenniveau zu erreichen. Die einzige Gruppe, die ihre Rente auf einem niedrigen Niveau ausbauen kann, sind westdeutsche Frauen. Aufgrund zunehmender Erwerbstätigkeit und besserer Bildung klettert der durchschnittliche Rentenzahlbetrag über alle Altersgruppen von im Schnitt 449 Euro auf 591 Euro.
Auch westdeutsche Männer können mit relativ stabilen Rentenzahlungen rechnen: Die jüngste Gruppe der von 1967 bis 1971 Geborenen erreicht mit 1090 Euro immer noch durchschnittlich gut 90 Prozent des Rentenzahlbetrags der ältesten Vergleichsgruppe der von 1937 bis 1941 Geborenen.
Dramatische Entwicklung
"Die Entwicklung in Ostdeutschland ist dagegen zum Teil dramatisch", sagte Viktor Steiner, der die Studie geleitet hatte und am DIW Berlin die Abteilung Staat leitet. "Bei den jüngeren von uns untersuchten Jahrgängen in Ostdeutschland wird der durchschnittliche Rentenzahlbetrag unter das durchschnittliche Niveau der Grundsicherung fallen."
In Zahlen ausgedrückt: Die älteren ostdeutschen Jahrgänge können heute im Mittel noch 900 bis 1000 Euro Rente erwarten. Für die jüngeren Jahrgänge, die zwischen 1962 und 1971 geboren wurden, werden die Renten mit rund 600 Euro im Bereich der Grundsicherung liegen. Bei den Frauen steigen die Renten bis zu den Jahrgängen 1947 bis 1951 an. Bei den darauf folgenden Jahrgängen fallen die Renten von einem Niveau von rund 800 Euro bis unter 500 Euro bei den jüngsten Jahrgängen.
Geringqualifizierte können bisheriges Rentenniveau kam noch erreichen
"Die Ergebnisse der DIW-Studie sind auch als Alarmsignal für die Bildungspolitik zu verstehen", fasst Johannes Geyer ein weiteres Kernergebnis der Studie zusammen. "In Gesamtdeutschland wird es in Zukunft vor allem für gering Qualifizierte sehr viel schwieriger, das bisherige Rentenniveau zu erreichen."
So steigt im Durchschnitt aller Altersgruppen das Risiko arbeitslos zu werden erheblich je nach dem Bildungsgrad – und je länger im Laufe eines Erwerbslebens die Zeiten von Arbeitslosigkeit sind, desto geringer fallen die Rentenzahlungen aus. Ein Vergleich der am wenigsten mit der am stärksten betroffenen Gruppen macht deutlich, worum es geht: So liegt für die Gruppe der von 1967 bis 1971 geborenen westdeutschen Frauen mit höherer Bildung die im Laufe des Erwerbslebens zu erwartende Arbeitslosigkeit bei 1,0 Jahren. Derselbe Wert klettert hingegen für ostdeutsche Frauen mit geringer Bildung auf 13,3 Jahre. Bei der Rentenhöhe schlägt dies voll durch. Dabei ist allerdings anzumerken, dass ostdeutsche Frauen sich wesentlich seltener bzw. kürzer ganz aus dem Arbeitsmarkt ausklinken als westdeutsche Frauen.
Auch ein anderes Beispiel macht den Effekt von Bildung deutlich: Während westdeutsche Männer im Schnitt mit relativ stabilen Renten rechnen können, gilt dies nicht für die Geringqualifizierten. Hier rutscht der durchschnittliche Rentenzahlbetrag von 810 Euro für die älteste Altersgruppe (1937 bis 41 geboren) auf 690 Euro für die jüngste Gruppe (1967 bis 71 geboren) stark ab.
Die gesetzliche Rente ist zwar für die meisten Menschen die wichtigste Form der Altersvorsorge, aber häufig nicht die einzige. So können Betriebsrenten, Erbschaften oder Immobilienvermögen, Einkünfte des Partners oder auch die Riester-Rente das Einkommen im Alter aufstocken. "Betrachtet man die Haushaltseinkommen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung sieht die Situation für künftige Rentnergenerationen in Ostdeutschland eher pessimistisch aus", sagte Johannes Geyer, Ko-Autor der DIW-Studie. Tatsächlich weist die Studie auch hier auf deutliche Unterschiede zwischen Ost und West hin, wenn man den Blick von der Einzelperson auf die ebene der Haushalte richtet: Während in Westdeutschland die niedrigen Renten von Frauen häufig durch höhere Renten des Mannes ausgeglichen werden können, entfällt dieser Effekt in Ostdeutschland. Denn: Auch in Paarhaushalten kommt hier zu einer Rente auf Grundsicherungsniveau nur eine weitere in ähnlicher Höhe hinzu. Die Frage, ob Betriebsrenten, private Vorsorge, Erbschaften oder Immobilienvermögen diese Verluste auffangen können wurde dabei nicht untersucht. Es ist allerdings anzunehmen, dass unterdurchschnittliche Einkommen im Lebensverlauf auch den Vermögensaufbau bremsen.
Die Effekte der Rentenreformen
Unterschiede in den Rentenansprüchen zwischen den Geburtskohorten ergeben sich nicht nur aus der unterschiedlichen Entwicklung der Erwerbsbiografien sondern auch durch die Rentenreformen der letzten Jahre. Um die Wirkung der Rentenreformen auf die Rentenanwartschaften abzuschätzen, untersuchten die DIW-Wissenschaftler vier Szenarien:
Szenario I: ohne Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze auf 67 Jahre und ohne Rentenabsenkun Szenario II: ohne Anhebung der Altersgrenze und mit Rentenabsenkung Szenario III: mit Anhebung der Altersgrenze auf 67 und ohne Rentenabsenkung Szenario IV: mit Anhebung der Altersgrenze auf 67 und mit Rentenabsenkung ( = Basisszenario).
Im Szenario I, also ohne Rentenanpassung und ohne Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters, würde sich der durchschnittliche Rentenzahlbetrag westdeutscher Männer relativ stabil entwickeln.
Szenario II zeigt, dass allein aufgrund der Rentenabsenkung alle jüngeren Kohorten unter den Zahlbetrag der ältesten Kohorte fallen. Insgesamt sinkt dieser unter der Annahme einer konstanten Altersgrenze von 65 Jahren um 8%, die prozentuelle Rentenabsenkung steigt von -2% kontinuierlich auf -14% in der jüngsten Kohorte an.
Dieser Effekt kann, wie Szenario IV zeigt, teilweise durch ein höheres Rentenzugangsalter kompensiert werden. Im Durchschnitt über alle Kohorten sinkt der Rentenzahlbetrag um rund 5%. Da die schrittweise Erhöhung des abschlagsfreien gesetzlichen Rentenzugangsalters erst im Jahr 2029 abgeschlossen ist, ist dieser Effekt bei den jüngsten Geburtskohorten am stärksten ausgeprägt: der Unterschied in den beiden jüngsten Kohorten beträgt etwa 4%-Punkte.
Was ist zu tun?
So dramatisch die Entwicklungen zum Teil sind – die Politik kann dem zu erwartenden Rückgang der Alterseinkünfte und einem drohenden Anstieg des Altersarmut entgegenwirken. Dazu zählen vor allem Maßnahmen, die auf eine Stärkung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und eine Zunahme der Lebensarbeitszeit abzielen.
"Dies setzt voraus, dass die finanziellen Arbeitsanreize einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verbessert werden", so die Empfehlung von DIW-Experte Viktor Steiner. "Anreize zur sozialversicherungsfreien Beschäftigung (Mini-Jobs), zum Bezug von ALG II sowie zur Frühverrentung sollten also reduziert werden."
Auch das gesetzliche Renteneintrittsalter sollte entsprechend der weiter steigenden Lebenserwartung erhöht werden. Der vorzeitige Renteneintritt mit entsprechenden Abschlägen sollte zwar weiterhin möglich sein – aber nur dann, wenn die resultierende Altersrente über der Grundsicherung im Alter liegt.
Hintergrund
Die Studie des DIW Berlin im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung simuliert die zu erwartenden durchschnittlichen Rentenzahlungen für die Jahrgänge zwischen 1937 und 1971. Sie untersucht dabei auch, welche Auswirkungen auf die künftige Rentenhöhe die Rentenreformen, also die Anpassung der Rentenformel sowie die Erhöhung des Rentenalters ("Rente mit 67") hatten.
In den Berechnungen werden einzelne Jahrgänge zu sogenannten "Kohorten" zusammengefasst und für diese Kohorten die zu erwartenden Durchschnittsrenten ermittelt. Basisjahr für die Berechnungen war 2005. Im Basisjahr der Simulation ist die älteste Kohorte schon in Rente und die jüngste gerade 34 Jahre alt. Dabei nahmen die DIW-Forscher an, dass zu diesem Alter die Ausbildung abgeschlossen ist und bereits einige Beobachtungen zum bisherigen Erwerbsverlauf vorliegen.
(Quelle/Material: Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)).
(Foto: hofschlaeger;PIXELIO)
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