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EU Kommission will das Konto für Jedermann als Basiskonto vorantreiben

Dokument: Brüssel, 30.08.2011 12:14 Uhr (EU Redaktionsteam)

In Europa besitzen über 30 Millionen Verbraucher kein Bank-Konto. Die EU Kommission gibt zunächst Vorgaben zur freiwilligen Umsetzung eines Basiskonto für Jedermann. Ein Gesetz dazu könnte kommen.

Im Unterschied zum herkömmlichen Girokonto kann ein Basiskonto nicht überzogen werden. Das Einkaufen und Bezahlen von Rechnungen und der Erhalt eines Gehalts oder von Transferleistungen soll damit erleichtert werden, zumal die Verwendung von Bargeld stark rückläufig ist. Mit dieser Empfehlung an die Mitgliedstaaten reagiert die Kommission auf Studien, wonach ca 30 Mio. EU-Bürger über 18 kein Bankkonto haben. Davon wurden nach Schätzungen zwischen 6 und 7 Mio Menschen wegen Überschuldung, Arbeits- oder Mittellosigkeit die Eröffnung und Nutzung eines Bankkontos verwehrt.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass derlei Konten den Verbrauchern zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden, und zwar unabhängig vom Land ihres Wohnsitzes in der EU oder ihrer Finanzlage. Nach einem Jahr sollen die Lage bewertet und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen, zu denen auch Legislativmaßnahmen zählen, vorgeschlagen werden.

Dazu Binnenmarktkommissar Michel Barnier: "Der Zugang zu einem Basiskonto ist eine der Prioritäten der Binnenmarktakte. Dadurch kann das Leben von Millionen Europäern verbessert werden. Es ist wichtig, Praktiken ein Ende zu bereiten, die den Bürgern den Zugang zu so grundlegenden und wesentlichen Dienstleistungen verwehren. Vielmehr sollten sie in die Lage versetzt werden, voll am Leben einer Gesellschaft teilzuhaben und von den Vorteilen des Binnenmarkts in jeder Hinsicht zu profitieren."

In Deutschland gibt es auf der Grundlage einer Selbstverpflichtung der Banken bereits seit 1996 für Jedermann die Möglichkeit, ein Guthabenkonto ohne Kredit-Optionen zu eröffnen. Auch in Österreich gibt es bereits Bestrebungen, Menschen mit geringen finanziellen Mitteln den Kontozutritt zu eröffnen (BAWAG PSK, Bank Austria und bei der sogenannten Zweiten Sparkasse, einem Projekt der Erste Bank).

(Quelle: EU-Kommission/Dr. Werner Langen MdEP)

 
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