Berlin, 02.02.2011 14:56 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Eine aktuelle empirische Studie des DIW Berlin zeigt, dass seit der Einführung der Insolvenzordnung 1999 mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung für Privatpersonen insbesondere weniger vermögende Menschen verstärkt den Schritt in die Selbständigkeit wagen.
"Eine weitere Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre könnte deshalb die Selbständigkeit in Deutschland attraktiver machen“, sagte DIW-Experte Frank Fossen mit Blick auf die von der Bundesregierung derzeit geplante Anpassung der Insolvenzordnung. Ein Kernpunkt der geplanten Novelle ist die Halbierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre.
Die Ausgestaltung des Insolvenzrechts ist für Selbständige besonders wichtig, da die Eigentümer persönlich für die Schulden von Personenunternehmen haften. Seit 1999 haben insolvente Privatpersonen in Deutschland erstmals die Möglichkeit eines Neustarts durch Restschuldbefreiung nach Ablauf einer aktuell sechsjährigen Wohlverhaltensphase.
Das Insolvenzrecht und die ökonomischen Risiken der Selbständigkeit sind eng miteinander verbunden. So wirkt die Insolvenzordnung einerseits wie eine staatliche Versicherung, die das Risiko der Selbständigkeit begrenzt. Andererseits bedeutet eine Restschuldbefreiung, dass die Gläubiger auf einem Teil ihrer Forderungen sitzenbleiben. Deshalb kompensieren Banken das durch die Restschuldbefreiung an sie abgegebene Risiko durch höhere Kreditzinsen oder eingeschränkte Kreditvergabe. Theoretisch kann das die Selbständigkeit erschweren. „Der Versicherungseffekt überwiegt jedoch den Zinseffekt“, fasst Frank Fossen die Ergebnisse seiner empirischen Studie zusammen. Daraus könne man schließen, dass eine Reduzierung der Wohlverhaltensphase auf drei Jahre einen weiteren Impuls für die Gründungsaktivität in Deutschland geben dürfte.
Insolvenzordnung: "Möglichkeit des Neustarts erleichtert Unternehmensgründungen" (pdf-Datei).
(Quelle: DIW Berlin)