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EU-Kommission drängt Versicherungen zu geschlechtsneutralen Prämien

Dokument: Brüssel, 22.12.2011 15:57 Uhr (EU Redaktionsteam)

Nach den Leitlinien der EU-Kommission sollen die geschlechterbezogenen Versicherungspraktiken der Vergangenheit angehören. Frauen und Männer sollen bei Versicherungsprämien gleichgestellt werden.

Die EU-Kommission veröffentlichte Leitlinien, damit Versicherer ein entprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes leichter umsetzen können.

Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding erklärte dazu in Brüssel: "Nun muss die Versicherungsbranche einen reibungslosen Übergang zur völligen Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Versicherungswesen gewährleisten. Die Kommission wird aufmerksam verfolgen, wie die Branche das Urteil des Gerichtshofs umsetzt. Versicherer, die als erste zu geschlechtsneutralen Tarifen übergehen, dürften einen Wettbewerbsvorteil auf dem europäischen Markt erlangen."

Die Leitlinien stellen beispielsweise klar, dass das Urteil lediglich für neue Verträge gilt, und zwar insbesondere für nach dem 21. Dezember 2012 geschlossene Verträge. Anhand von Beispielen wird auch veranschaulicht, was als „neuer Vertrag" angesehen wird, damit die umfassende Anwendung der geschlechtsneutralen Regelung auf EU-Ebene ab diesem Zeitpunkt gewährleistet ist.

Zudem enthalten die Leitlinien Beispiele für geschlechterbezogene Versicherungspraktiken, die mit dem Grundsatz der geschlechtsneutralen Prämien und Leistungen vereinbar sind. Das Geschlecht ist bisher ein bestimmender Risikofaktor für mindestens drei Produktkategorien: Kfz-Versicherung, Lebens- und Rentenversicherung und private Krankenversicherung. In allen drei Kategorien ist davon auszugehen, dass sich der Übergang zu einer geschlechtsneutralen Preisgestaltung auf individueller Ebene auf Prämien und/oder Leistungen für Männer und Frauen auswirken wird. Je nach dem, welches Produkt betroffen ist, können die Prämien für bestimmte Verbrauchergruppen sinken oder steigen.

(Quelle: EU-Kommission)

 
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