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Finanzpraxis: Die Kfz-Steuer wird zukünftig vom Zollamt festgesetzt

Dokument: Berlin/Düsseldorf, 20.02.2014 12:32 Uhr (Frank Schulz)

Bis zum 30. Juni 2014 ist die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kfz-Steuer dem Bund zugeordnet. Bisher wurde die Steuer noch von den Ländern verwaltet. Ab 01. Juli 2014 wird das Zollamt dann für die Kfz-Steuer zuständig sein.

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Seit dem 1. Juli 2009 stehen die Erträge aus der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) dem Bund zu – und nicht mehr wie bisher den Ländern. Dennoch wurde die Verwaltung der Kfz-Steuer bisher weiter von den Finanzämtern – also einer Landesbehörde – wahrgenommen. Dies ändert sich nun schrittweise in allen Bundesländern.

Spätestens von Juli 2014 an ist die Zollverwaltung, eine Bundesbehörde, für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema Kraftfahrzeugsteuer sind künftig die jeweiligen Hauptzollämter.

ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide ihre Gültigkeit behalten. Auch bereits gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Bei der Steuerbemessung ändert sich nichts.

Eine Liste der Hauptzollämter der jeweiligen Bundesländer ist unter folgendem Link erreichbar: http://www.zoll.de/

Im Übrigen: Mit einem jährlichen Steueraufkommen von etwa 8,6 Milliarden Euro stellt die Kfz-Steuer die viertgrößte Einnahmequelle der Zollverwaltung dar.

Was sind eigentlich Steuern?
Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden.

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer?
Der Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums gibt eine Übersicht.


(Quelle: ARAG SE / Bundesfinanzministerium)

 
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