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Basel III: EU-Kommission gibt Details zu den Eigenkapitalvorschriften für Banken

Dokument: Brüssel, 29.07.2011 11:51 Uhr (EU Redaktionsteam)

Am 20.Juli 2011 hat die Kommission ein Gesetzespaket zur Stärkung der Regulierung des Bankensektors angenommen. Im Fachjargon heißen diese Regeln "Basel III“ und basieren auf Vorgaben, die der Baseler Bankenausschuss im Dezember 2010 für Kreditinstitute in aller Welt ausgearbeitet hat.

Das vorgeschlagene Regelwerk ist finanztechnisch hochkompliziert, aber zwei Prinzipien sind einfach zu verstehen: Wer viel Geld verleiht, muss künftig über mehr eigenes Kapital verfügen, um Zahlungsausfälle besser verkraften zu können; und wer Kredite vergibt, muss sich selbst ein Bild von der Solidität des damit finanzierten Projekts machen und darf sich nicht fast automatisch auf fremde Einschätzungen, etwa durch Ratingagenturen, verlassen. Diese Vorsichtsmaßregeln sollen laut EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier verhindern, dass sich Banken erneut zulasten der Steuerzahler verspekulieren und die ganze Gesellschaft wirtschaftlich in Gefahr bringen. Mit ihren Vorschlägen geht die Kommission weltweit bei der Umsetzung von Verabredungen der G20-Länder voran.

„Der Bankensektor wird künftig mehr Kapital von besserer Qualität vorhalten müssen, wenn er Risiken eingeht“, sagte Barnier. Ein größerer Anteil der Kreditsumme muss durch Eigenkapital abgesichert sein. 460 Milliarden Euro zusätzliche Mittel müssen die 8.200 Banken, die in der EU unter „Basel III“ fallen, zwischen 2013 und 2019 dafür auftreiben. Dafür könnte laut Barnier aber das Risiko neuer Finanzkrisen um bis zu 70 Prozent sinken, „und wenn sie auftreten, werden diese Krisen weniger schlimm sein“. Damit die Banken immer genug Geld kurzfristig verfügbar haben, schlägt die Kommission eine Liquiditätsdeckungsquote vor. Um das Risiko aus Geschäften zu vermindern, die außerhalb von Börsen stattfinden, sollen diese über zentrale Sammelstellen abgerechnet werden.

Die Kommission will aber nicht nur „Basel III“ umsetzen, sondern auch dafür sorgen, dass die Aufsichtsbehörden neue Befugnisse bekommen und sich die „Geschäftskultur“ der Banken verändert. So sollen diese nicht so hohe Boni an ihre Mitarbeiter und Dividenden an Aktionäre zahlen dürfen, wenn ihre Eigenkapitalquote niedrig ist. Entscheidungsgremien sollen ausgewogener zusammengesetzt werden, zum Beispiel auch indem mehr Frauen beteiligt werden.

Hintergründe zu Basel III
Der Baseler Bankenausschuss ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) angesiedelt. Er wurde 1974 gegründet, um internationale Aufsichtsregeln zu erarbeiten, die Bankpleiten, wie die der deutschen Herstatt-Bank, verhindern sollten. Insbesondere hat der Ausschuss mehrere Generationen von Eigenkapitalregeln vorgeschlagen. „Basel III“ entstand im Auftrag der 20 größten Wirtschaftsnationen der Welt (G20). Um rechtlich verbindlich zu werden, müssen die Baseler Vorgaben in nationale Gesetze übernommen werden. Für die EU hat die Europäische Kommission jetzt einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, der gültig wird, wenn ihn Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten billigen. Binnenmarktkommissar Barnier rief die internationalen Partner auf, die Regeln ebenfalls umzusetzen. In den USA ist der Vorläufer „Basel II“ immer noch nicht vollständig implementiert.

Eine Bürgerinfo zu den neuen Eigenkapitalanforderungen steht als pdf-Datei hier zur Verfügung (externer Link).

(Quelle: Europäische Kommission Deutschland)

 
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