Köln, 18.11.2011 12:58 Uhr (Gastautor)
Viele Kfz-Versicherungen locken gerade jetzt mit niedrigen Prämien, aber aufgepasst: die veränderten Vertragsbedingungen erweisen sich so manches Mal als versteckte Kostenfalle. Autofahrer die wirklich sparen wollen, müssen deswegen ausführlich die Angebote der Versicherer vergleichen.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben dem Versicherer spätestens am 30.11. vorliegt. Hier gilt: am besten die Kündigung per Einschreiben versenden. Besonders in diesem Jahr lohnt sich ein ausführlicher Kfz-Versicherungsvergleich, weil die Prämien bereits bestehender Verträge zum Jahreswechsel um bis zu 30% steigen können.
Schadenfreiheitsklasse und der Rabattretter
Verschiedene Faktoren wie der Fahrzeugtyp, die jährlich gefahrenen Kilometer oder die Anzahl der mitversicherten Fahrer bestimmen maßgeblich die individuelle Beitragshöhe und machen den direkten Kfz-Versicherungsvergleich nicht einfach. Gerade die neuen Regelungen zur Schadensfreiheitsklasse bei den Anbietern einer Kfz-Versicherung erschweren den Vergleich noch zusätzlich. Hier wurde die Staffelung von maximal 25 auf 35 hochgesetzt. Für langjährig unfallfreie Autofahrer ergeben sich daraus zwar höhere Rabatte und somit niedrigere Beiträge. Gleichzeitig entfällt allerdings die Kulanz-Klausel und damit der Rabatt-Retter. Nach einem Unfall erfolgt automatisch die Einstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, die Beiträge steigen. Als Schutz vor diesem Szenario kann der neue Rabattschutz abgeschlossen werden, der jedoch zusätzlich kostet. Auch in anderen Schadenfreiheitsklassen steigen die Rabatte. Da der Grundbetrag aber ebenfalls steigt, liegt die Ersparnis oftmals bei Null. Wichtig ist auch der richtige Abschluss der freiwilligen Kaskoversicherung. Bei älteren Autos reicht fast immer eine Teilkasko. Für Neuwagen bietet sich die Vollkasko besonders dann an, wenn innerhalb der ersten zwei Jahre der Originalpreis bei einem Totalschaden von der Versicherung gezahlt wird. In Kombination mit einer vernünftig hohen Selbstbeteiligung kann hier ordentlich gespart werden. Statt der gesetzlich vorgeschrieben Deckungssummen ist es empfehlenswert, für einen eventuellen Personen- oder Sachschaden eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen abzuschließen.
Regionalklassen und Kündigungsfristen
Auch die alljährliche Neubestimmung der Regionalklassen kann über die Beitragshöhe einer Kfz-Versicherung entscheiden. In die Regionalstatistik fließt die Anzahl an Verkehrsunfällen einer bestimmten Region ein. Je mehr Unfälle in einer Gegend passieren, desto höher ist die Unfallgefahr und damit auch die zu bezahlende Versicherungsprämie. Blieben die Einstufungen beispielsweise in Köln bei 10 und in Berlin bei 12, zählt nun auch Hamburg mit 12 zu den unfallträchtigsten Städten in Deutschland. Steigen die Beiträge aufgrund einer veränderten Eingruppierung, kann der Vertrag problemlos über den 30.11. hinaus gekündigt werden. Denn bei Preissteigerungen hat der Kunde ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. Wer einen ausführlichen Kfz-Versicherungsvergleich scheut, kann versuchen, beim derzeitigen Versicherer bessere Konditionen einzufordern. Schließlich wollen die Versicherungsgesellschaften Neukunden gewinnen und zugleich die bestehenden Verträge gesichert wissen.