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Fördergelder in NRW

Dokument: Düsseldorf, 27.02.2007 19:33 Uhr (redaktion)

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können von einem breiten Spektrum an Wirtschaftsförderungsmaßnahmen profitieren, unabhängig davon, ob sie Start-Ups, etablierte Betriebe, Produzenten oder Dienstleister sind, und ganz gleich, ob sie Forschung und Entwicklung finanzieren wollen, oder Kapital benötigen, um weiter zu wachsen.

Bundesprogramme

Die bundesweit angebotenen Förderprogramme betreut überwiegend die Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW)-Mittelstandsbank. Für Start-up-Firmen sind die folgenden Programme relevant:

- Startgelder von bis zu 50.000 Euro.

- Das ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen, das bis zu 40 Prozent einer geplanten Investition durch unternehmerisches Eigenkapital unterstützt.

- Das ERP-Existenzgründungsprogramm, das Kredite bis zu 500.000 Euro zu einem attraktiven Zinssatz bereitstellt, die zur Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen, als Wachstumsinvestition oder für einen Standortwechsel verwendet werden können. Die Förderhöhe kann bis zu 50 Prozent einer Investition erreichen. Der "Unternehmerkredit" ist sowohl Start-ups als auch etablierten Unternehmen zugänglich. Er ist ausdrücklich auf ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zugeschnitten, sofern sie mehrheitlich in Privatbesitz sind. In diesem Programm sind pro Antrag bis zu 5 Millionen Euro zu einem attraktiven Zinssatz erhältlich.

Regionale Programme

Neben den bundesweit angebotenen Programmen existieren auch regionalspezifische Fördertöpfe.

- Das ERP-Regionalförderprogramm, das ebenfalls von der KfW-Mittelstandsbank gemanagt wird, steht allen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern (mit Ausnahme der Heilberufe) offen. Es stellt bis zu 500.000 Euro zu einem attraktiven Zinssatz bereit. Investitionen, die in so genannte C-Fördergebiete gehen, werden bevorzugt behandelt. Dies sind in NRW derzeit die Städte Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Oberhausen und die Landkreise Heinsberg, Recklinghausen, Unna und Wesel.

- In einer Gemeinschaftsaktion mit der NRW.BANK und der KfW-Mittelstandsbank stellt das Land Nordrhein-Westfalen Gründungs- und Wachstumskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereit. Ziel des Programms ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch Unterstützung der Investitionstätigkeit wettbewerbsfähiger KMU. Vergeben werden Investitions- und Betriebsmitteldarlehen mit 50 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank und einer Darlehenshöhe von bis zu 2 Millionen Euro sowie Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalstärkung mit 100 Prozent Haftungsfreistellung und einer Förderhöhe von maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten.

- Mit der regionalen Wirtschaftsförderung unterstützt Nordrhein-Westfalen durch die NRW.BANK Investitionsvorhaben so genannter EU-KMU (KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von höchstens 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 27 Millionen Euro) in strukturschwachen Gebieten. Die geplanten Investitionen müssen jedoch entweder neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern. Die Förderhöhe liegt bei maximal 2 Millionen Euro (Ziel-2-Investitionskapital) oder in Abhängigkeit von dem Fördergebiet, der Unternehmensgröße und anderen Kriterien bei maximal 23 Prozent als Investitionszuschuss (RWP-Investitionszuschuss).

Kontakt:

Beratungscenter Rheinland
Tel.: +49 211 91741 - 4800
Fax: +49 211 91741 - 9219
info-rheinland@nrwbank.de

Beratungscenter Westfalen
Tel.: +49 251 91741 - 4800
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