Brüssel, 26.02.2015 18:53 Uhr (Frank Schulz)
Krabben aus der Nordsee gehen zwar auf große Wanderschaft. Nämlich zum Pulen in das Ausland. Aber die Herkunft ist trotzdem klar. Nun ist auch der Weißlacker Käse aus dem Allgäu offiziell geschützt. So wie Düsseldorfer Mostert, Hessischer Apfelwein oder Fränkischer Karpfen.
Die Europäische Kommission hat den "Weißlacker / Allgäuer Weisslacker" Käse in die Liste der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) aufgenommen.
Damit zählt der Käse aus dem Allgäu zu den mehr als 1.100 Produkten, die aufgrund der Gesetzgebung über den Schutz von geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten geschützt sind.
Weißlacker Käse aus dem Allgäu ist ein halbfester Schnittkäse ohne Rinde. Die Oberfläche ist weiß bis gelb und die innere Farbe ist weißlich hell. Sein Geschmack ist sehr pikant und leicht scharf. Hergestellt wird dieser Käse nur aus pasteurisierter Kuhmilch, Salz, speziellen Kulturen und Lab.
Hintergrund:
Die Europäische Union schützt hochwertige landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel durch drei Gütezeichen: g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), g.g.A. (geschützte geografische Angabe und g.t.S. (garantiert tradionelle Spezialität). Mit einer "geschützten Ursprungsbezeichnung" bürgt ein Hersteller dafür, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt (beispielsweise Altenburger Ziegekäse g.U. oder Allgäuer Emmentaler g.U.).
In Deutschland sind derzeit 79 landwirtschaftliche Produkte geschützt, eine Liste finden Sie hier.
(Quelle: EU-Kommission)
(Redigieren: Frank Schulz)
Weißlacker aus Fischen im Allgäu