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Unerlaubte Telefonwerbung: Gesetz gegen Cold-Calls tritt in Kraft

Dokument: Berlin, 03.08.2009 13:02 Uhr (redaktion)

Das neue Verbraucherschutzgesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung tritt am 4. August 2009 in Kraft. Ab sofort gilt: Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eindeutig wettbewerbswidrig und damit verboten.

Wer sich nicht an das Gesetz hält, wird jetzt mit empfindlichen Strafen konfrontiert. Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern werden künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.

Telefonwerbung hatte sich in den letzten Jahren zu einem großen Ärgernis entwickelt. Bürgerinnen und Bürger wurden mit Werbeanrufen überhäuft und in vielen Fällen auch mit unseriösen Methoden zu Verträgen überredet, die sie gar nicht haben wollten. Über die bereits geltende Regelung, dass Telefonwerbung der Einwilligung der Verbraucher bedarf, haben sich viele Firmen einfach hinweggesetzt.

Weitere Details des Gesetzes

Außerdem bedarf die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses oder die Vollmacht dazu im Fall des Anbieterwechsels zukünftig der Textform, wenn der neue Anbieter gegenüber dem bisherigen Vertragspartner des Verbrauchers auftritt. Hierdurch wird verhindert, dass ein neuer Anbieter den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden Auftrag des Verbrauchers kündigt. Hierzu ist es durch unseriöse Anbieter von Telefondienstleistungen häufiger gekommen.

An wen kann ich mich wenden?
Wenn es zu einem Verstoß gegen das UWG gekommen ist, können Verbraucher bei den Verbraucherzentralen oder bei Zentra­le zur Bekämpfung des un­la­u­te­ren Wet­t­be­wer­bs e.V. dagegen vorgehen.

Der Flyer: "Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet" gibt weitere Informationen zum Thema. Dieser steht hier kostenlos zur Verfügung (barrierefrei).

(Quelle: Bundesministerium der Justiz)
(Foto: S.Hainz;PIXELIO)

 
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