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Glühbirne ade -der richtige Umgang mit Energiesparlampen ist wichtig

Dokument: Berlin, 02.09.2011 12:31 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Ab dem 1. September 2011 dürfen unter anderem Glühbirnen über 40 Watt, also auch die weit verbreitete 60-Watt-Birne, nicht mehr in den Handel gebracht werden. Im Büroalltag will der Umgang mit Energiesparlampen geübt sein.

Energiesparlampen sind ein Ersatz für Glühlampen. Diese können die neuen EU-Effizienzvorschriften (EG 244/2009) vielfach nicht erfüllen und werden deshalb nach und nach vom Markt genommen. Ab dem 1. September 2011 dürfen Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt nicht mehr auf den Markt gelangen. Ab dem Herbst 2012 gilt dies auch für Lampen mit mehr als 10 Watt; Lampen mit weniger Watt, wie bei Weihnachtsbeleuchtung, sind weiter erlaubt. Die Verordnung soll helfen, den erheblichen Stromverbrauch durch Haushaltslampen von rund 112 Milliarden Kilowattstunden in der EU im Jahre 2007 zu senken. Im günstigsten Falle kann der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 39 Milliarden Kilowattstunden gesenkt werden – das entspricht der Jahresleistung von rund 10 Großkraftwerken (mit je 800 Megawatt Leistung).

Das UBA hat bei vier neuwertigen Lampentypen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Versuche in einem Büroraum bestätigten eindeutig, dass schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern.

Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt das.

Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Das Ergebnis: Bisher ist keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt.

Verbraucherinfos
Lumen und Kelvin, warmweiß oder tageslichtweiß – die neuen Leuchtmittel sorgen bei Verbrauchern noch für Verunsicherung. Hier einige Hinweise zur Klärung:

Die Lichtfarbe – also eher warm oder kalt – wird in Kelvin angegeben. Warmweißes, gemütliches Licht hat circa 2700 Kelvin, Tageslichtweiß, eher kühl und für Büros geeignet, hat circa 7000 Kelvin.

Ziffernangaben wie zum Beispiel 827 oder 927 bedeuten: Die 8 steht für den Farbwiedergabe-Index 80 und reicht für normale Wohnräume aus. Die 9 ist überall dort gut, wo Farbnuancen unterschieden werden müssen. 27 steht für 2700 Kelvin.

Die Helligkeit wird in Lumen angegeben:
415 Lumen entsprechen der Helligkeit einer herkömmlichen 40-Watt-Glühlampe.
710 Lumen entsprechen einer 60-Watt-Glühbirne.
750 Lumen ensprechen einer 75-Watt-Glühbirne.

(Quelle: Das Umweltbundesamt (UBA))
(Foto: Marcus Stark,pixelio.de)

 
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