Berlin, 06.10.2011 16:01 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Gemeinsam mit dem DIHK und anderen Verbänden, den Sozialpartnern und weiteren Akteuren diskutiert Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen derzeit im Rahmen des Rentendialogs, wie künftig Altersarmut vorgebeugt werden kann.
Einige ihrer Vorschläge sollen schon 2012 in Gesetzesform gegossen werden: Wer – mit Rentenabschlägen – vorzeitig in den Ruhestand geht, soll künftig mehr hinzuverdienen dürfen. Das ist sinnvoll, denn es ermöglicht flexiblere Übergänge in die Rente und fördert Beschäftigung Älterer. Auch die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind verständlich – gerade erwerbsgeminderte Personen sind häufig von Altersarmut betroffen. Und das Ziel, Versicherte, die lange Versicherungs- und Beitragszeiten sowie private Vorsorge nachweisen, bei dennoch sehr niedrigen Alterseinkünften ergänzend zu unterstützen, ist ebenfalls im Kern nachvollziehbar. Insgesamt ist dies daher ein Reformkatalog mit guten, zumindest aber verständlichen Ansätzen.
Eine latente Sorge in der Debatte um die Altersvorsorge betrifft die Unternehmer. Sind Selbstständige – insbesondere diejenigen, die keine Angestellten beschäftigen (Soloselbstständige) – besonders von Altersarmut bedroht? So wird mit den Beziehern von Grundsicherung im Alter argumentiert, von denen 1/3 (ca. 134.000 Personen) keine Rentenansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aufweisen. Dass viele von ihnen selbstständig Tätige seien, wird gefolgert. Die tatsächliche Altersvorsorgesituation Selbstständiger ist jedoch unklar. Einige – Handwerker oder Künstler – sind in der GRV pflichtversichert, Freiberufler oft in Versorgungswerken abgesichert. Die Situation der vielen anderen ist dagegen weitgehend unbekannt, ebenso die Verteilung der Soloselbstständigen in diesen Gruppen sowie die Verbreitung privater Altersvorsorge. Weit reichende Maßnahmen sind angesichts dieser Informationsdefizite nicht begründbar.
Wenn über Altersarmut Selbstständiger diskutiert wird, ist die reflexartige Forderung oft, alle Selbstständigen in die Pflichtversicherung der GRV einzubeziehen. Betreffen könnte dies allein über eine Mio. IHK-Mitglieder. Einen solchen Einbezug lehnt die IHKOrganisation jedoch ab. Unternehmer haben sich bewusst für eine selbstständige Tätigkeit und damit gegen den vermeintlichen Schutz durch die GRV entschieden. Letztere würde zudem durch die neuen Beitragszahler nur kurzfristig entlastet. Künftig würden mehr Menschen Leistungen erhalten, die von den folgenden Generationen von Beitragszahlern und Betrieben zu finanzieren wären. Eine nachhaltige Stabilisierung der Rentenversicherung sieht anders aus.
Sollte sich durch fundierte Erhebungen herausstellen, dass Altersarmut tatsächlich gerade für Selbstständige in Zukunft ein großes Problem wird, müsste natürlich gegengesteuert werden. Das Mittel der Wahl: mehr Informationen und Transparenz beim Thema Altersvorsorge und ihren möglichen Formen. Die IHK-Organisation kann einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie verstärkt informiert und etwa in Existenzgründerseminaren auf die Notwendigkeit privater Altersvorsorge hinweist. Auch die Ausweitung der Riester- Förderung auf Selbstständige ist ein gangbarer Weg. Sollte all dies nicht zum Ziel führen, wäre ggf. eine gesetzliche Pflicht zur – individuell ausgestalteten – Vorsorge zu diskutieren. Sie dürfte aber nur eine Mindesthöhe umfassen, um spätere Ansprüche gegen die Grundsicherung und damit Belastungen der Steuerzahler zu vermeiden.
(Quelle: DIHK)