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Bundesregierung will Alternative zur englischen LLP schaffen

Dokument: Berlin/Düsseldorf, 08.09.2012 15:29 Uhr (Wirtschaftsredaktion)

Angehörigen der freien Berufe (Rechtsanwälte oder Ärzte) soll eine Alternative zur Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP) geboten werden.

Die Bundesregierung will eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) „selbst eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen“, schreibt die Regierung in ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer."

Die bisherige Partnerschaftsgesellschaft soll jedoch neben der Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) bestehen bleiben.

Das Haftungskonzept der bestehenden Partnerschaftsgesellschaft werde von Angehörigen Freier Berufe „zum Teil als nicht befriedigend empfunden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung des Gesetzentwurfes.

(Quelle: Bundestag)
(Foto: Thorben Wengert/pixelio.de)

 
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