Berlin, 10.09.2012 16:00 Uhr (Finanzredaktion)
Der 12. September 2012 ist in aller Munde. An diesem Tag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über einstweilige Anordnungen zum Rettungsschirm ESM und zum Fiskalpakt sprechen. Was sind überhaupt ESM und Fiskalpakt?
Mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) richten die Eurostaaten ab Juli 2012 einen dauerhaften institutionellen Schutz- und Nothilfemechanismus ein. Sein Stammkapital beträgt 700 Milliarden Euro. Diese Summe teilt sich auf in 80 Milliarden einzuzahlendes Kapital und weiteren 620 Milliarden Euro an Garantien.
Vor dem ESM gab es als Hilfe für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Mitgliedstaaten den Euro-Schutzschirm. Er setzt sich zusammen aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF).
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist ein Element des bis Mitte 2013 begrenzten Euro-Schutzschirmes. Danach wird die EFSF durch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ersetzt. Aus der EFSF sind Kredite im Umfang von rd. 200 Mrd. Euro für die Programmländer Irland, Portugal und Griechenland zugesagt. Die Auszahlung ist an finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen gekoppelt. Europäische Kommission, Europäische Zentralbank (EZB) und Internationaler Währungsfonds (IWF), die so genannte Troika, überwachen engmaschig die strikte Einhaltung. Auch Spanien hat angekündigt, den Antrag auf Aufnahme unter den EFSF-Schutzschirm zu stellen.
Mitgliedstaaten, die grundsätzlich über gesunde Fundamentaldaten verfügen, unterstützt die EFSF bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten durch Bereitstellung einer Kreditlinie. Ist durch spezifische Probleme im Finanzsektor eines Mitgliedstaats die finanzielle Stabilität gefährdet, kann die EFSF ein Darlehen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten zur Verfügung stellen.
Dann kommt der ESM
Der ESM wird auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages zwischen den Euroländern gegründet. Er kann maximal 500 Milliarden Euro an Darlehen vergeben.
Das Stammkapital beträgt 700 Milliarden Euro. Dies ist Grundlage für die höchste Bonität (AAA-Rating) und damit für niedrige Zinsen.
Die Vertragsländer zahlen in 5 Raten 80 Milliarden Euro in den ESM ein. Der deutsche Anteil hierfür beträgt 21,7 Milliarden Euro. Die ersten beiden Raten (8,7 Milliarden Euro) zahlt Deutschland bereits in diesem Jahr ein.
Außer dem eingezahlten Kapital ist der ESM mit weiteren 620 Milliarden Euro Gewährleistungen ausgestattet. Der deutsche Anteil hierfür beträgt 168,3 Milliarden Euro.
Eng verknüpft mit dem ESM ist der neue Fiskalvertrag der EU: Hilfen aus dem ESM können nur diejenigen Ländern erhalten, die den Fiskalvertrag ratifiziert und nationale Schuldenbremsen eingeführt haben.
Weitere Informationen
Urteilsverkündung in Sachen "ESM/Fiskalpakt - Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung." Info zum Verfahren...
(Quelle: Bundesregierung)