Düsseldorf, 27.11.2012 12:38 Uhr (Wirtschaftsredaktion)
Die neuen GEZ Regeln gelten auch für kleine- und mittlere Unternehmen, sowie für Freiberufler.
Ab 2013 gilt für Bürger: eine Wohnung - ein Beitrag und nicht mehr pro Rundfunkteilnehmer. Es also unerheblich, wer mit wem zusammenwohnt - eine Bewohnerin oder ein Bewohner zahlt den Beitrag für alle in der Wohnung. Wer bislang nur ein Radio oder einen Computer angemeldet hat oder kein Rundfunkgerät bereithält, zahlt ab 2013 wie alle anderen monatlich 17,98 Euro.
Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, sind auch weiterhin auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreit. Menschen mit Behinderungen, denen das Merkzeichen „RF” zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag einen Drittelbeitrag - 5,99 Euro monatlich.
Die Änderung tritt automatisch in Kraft. Wer zukünftig mehr zahlt, wird darüber zumeist von der GEZ in Kenntnis gesetzt.
Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer
Wer selbstständig tätig ist und in der Privatwohnung arbeitet, zahlt zukünftig nur den Pauschalbetrag von 17,98 Euro. Wird ein Kraftfahrzeug nicht nur privat, sondern auch betrieblich genutzt, kämen noch 5,99 Euro hinzu. Betreiben Selbstständige eine eigene Betriebsstätte, müssten sie für die Privatwohnung 17,98 Euro zahlen, für die Betriebsstätte 5,99 Euro und für den Firmenwagen ebenfalls 5,99 Euro. Allgemein gilt: Bei Unternehmen ist der Beitrag gestaffelt und orientiert sich an der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: http://www.rundfunkbeitrag.de
(Quelle: Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts)